Ersterteilung Fahrerlaubnis... fahren ohne Fahrerlaubnis.
Heyho liebe Community, ich bin 22 und habe vor etwa 4 Wochen meinen Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis Klasse B und A2 gestellt. Es ist eine Antrag auf Ersterteilung, sprich ich habe keinerlei führerschein. Lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung. Heute kam ein Brief von der Führerscheinstelle, indem zusätzlich ein Führungszeugnis verlangt wird, da nach Anfrage bei der Polizeikreisbehörde XXX ein Fall von "fahren ohne Fahrerlaubnis" vorliegt.
Als ich 16 war bin ich mit nem frisierten Mofa erwischt worden, kam vor Gericht, und habe "Sozialstunden" abgeleistet. Die Richterin sagte damals ziemlich wortwörtlich, "dass die Sache damit abgeharkt wäre, von einer "Führerschein-Sperre" nach Paragraf ... abgesehen wird, und wir uns (die Richterin und ich) hier hoffentlich nie wieder sehen."
Frage jetzt: Droht mir ne MPU? Ich habe mir seit damals nichts mehr zu schulden kommen lassen. Die Geschichte ist schließlich 6 Jahre her, und war vor Gericht beendet worden.
3 Antworten
Hallo,
die Führerscheinsperre hat m.E. erst einmal nichts damit zu tun. Sofern die Führerscheinstelle Zweifel an der charakterlichen Tauglichkeit hat, kann sie Auflagen verhängen. Dies kann sich vom Aufbauseminar bis hin zur MPU erstrecken.
Das liegt in deren Ermessen.
Die richterliche Anweisung besagt, dass grundsätzlich keiner gemacht werden darf. Weder mit MPU noch mit anderen Mitteln, welche man sonst anstreben könnte.
(So mein Kenntnisstand.)
Gebe denen einfach dein Führungszeugnis (schlussendlich hast du keine andere Wahl) und lasse dich überraschen, was passiert.
Ein Führungszeugnis ist ein polizeiliches Führungszeugnis, und hat eigentlich mit PMU nichts zu tun. Die Behörden prüfen, ob man irgendwelche Straftaten begangen hat, und entscheiden dann, ob man geeignet ist, den Führerschein zu machen. Wenn außer der Jugendsache nichts mehr gewesen ist, musst du dir sicher keine Sorgen machen.
Fürs Protokoll:
Es vergingen durch die Bearbeitung der Angelegenheit mit dem Führungszeugnis noch weitere 6 Wochen.
Im Endeffekt habe ich einen Brief von den Behörden meines Stadtkreises erhalten in dem steht, dass keine bedenken an meiner Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen besteht, mit einem persönlichen Rat des Landrates mich in keinerlei Schwierigkeiten im Straßenverkehr zu verwickeln.
Auf gut Deutsch, "beim nächsten Furz knallt´s"
Im Endeffekt habe ich im August meine beiden Lappen bekommen.