Erster Unfall, Wiederbeschaffungswert, Restwert wie läuft das ganze richtig ab?
Es geht darum mein Partner hatte zum ersten Mal einen Unfall.
So laut Versicherung gibt es einen Händler der den Restwert zahlen würde. So er würde den Wagen der Versicherung überlassen weil die Dame meinte bei einem Wiederbeschaffungswert von ca. 4000€ wäre der Restwert drin vom Händler und dann würde wenn er den Wagen selber verkauft der Restwert (ca. 1100) abgezogen werden und er würde von der Versicherung dann nur den restlichen Wiederbeschaffungswert abzüglich den Selbstbehalt bekommen.
Ein sehr guter Bekannter sagte das dies nicht so rechtens sein könne, weil sonst der Wagen doch geschenkt wäre. Und er müsste den Restwert eigentlich wenn er den dann abgibt vom Händler zusätzlich nachträglich überwiesen bekommen.
Was ist nun richtig?
2 Antworten
...und er würde von der Versicherung dann nur den restlichen Wiederbeschaffungswert abzüglich den Selbstbehalt bekommen.
Hi Flower758,
falls es sich um einen wirtschaftl. Totalschaden als Vollkaskoschaden handelt, heißt die Formel laut Gutachten: Wiederbeschaffungswert abzgl. MwSt. - Restwert laut Restwertangebot vom Aufkäufer = Auszahlbetrag abzgl. Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung!
4.000€ /1,19 = 3.361€ minus Restwert 1.100€ = 2.261€ abzgl. SB von z.B 300€ ergibt einen Ausahlbetrag von 1.961€ von der Vollkaskoversicherung!
Bei Kauf eines Ersatzautos wird natürlich bei Vorlage der Rechnung bei deiner Vollkaskoversicherung die MwSt. noch zusätzlich erstattet ;-))
So er würde den Wagen der Versicherung überlassen...
...also der Versicherer nimmt keine Schrottkarre in Zahlung, sondern du bzw. der Partner muß schon selbst das Schrottauto an den Aufkäufer mind. zum Restwertangebot laut Gutachten verkaufen :-((
Ob das Gutachten wirklich den WBW inkl. MwSt. ausweist müsste noch geprüft werden. Es ist gut möglich, dass es ein Modell ist welches in der Regel nur noch auf dem Privatmarkt erhältlich ist, dann wird die MwSt. gar nicht ausgewiesen und wird auch nicht abgezogen.
Danke für die Blumen ;-))
Uff, dein Text ist schwer verständlich.
Ich gehe davon aus, dass es ein wirtschaftl. Totalschaden ist?
Dann ist die Regulierung wie folgt:
Ihr bekommt INSGESAMT 4.000€. Die setzen sich zusammen aus:
1.100€ Restwert vom Händler der die kaputte Karre kauft + Differenz (also 2.900€) abzgl. SB (es ist also ein Kaskoschaden?) von der Versicherung.
Ihr müsst das Auto nicht verkaufen, bekommt dann aber trotzdem nur die 2.900€ abzgl. SB von der Versicherung und könnt dann mit dem Auto machen was ihr wollt (auch für mehr als 1.100€ verkaufen wenn ihr da jemanden findet).