Ersten Vornamen weglassen - Rechtlich zulässig?
Hallo,
ich habe 2 vornamen. mein erster vorname ist jedoch eher unschön und hat mir schon viele nachteile gebracht, angefangen damit, dass leute sich ihn nie merken konnten und ich nie mit namen angesprochen wurde. Seit einigen jahren handhabe ich es im privaten nun so, dass ich mich nur mit meinem zweiten vornamen vorstelle.
Ich würde dies auch im beruflichen gern so fortsetzen. Jedoch frage ich mich wie das rechtlich ist. Darf man z.b. bei "offiziellen Dingen" auch einfach den ersten vornamen weglassen? Umgekehrt machen es ja viele...
4 Antworten
Ja das ist das Gute an zwei Namen, man kann einen als Rufnamen unterstreichen lassen. Also an erste Position stellen oder du kannst einen Namen streichen lassen. Das wird dann etwas kosten, aber sicher nicht viel.
Du darfst jeden der beiden Vornamen benutzen um dich irgendwo vorzustellen, solange dieser in deinem Personalausweis auftaucht. Ich habe auch 2 Vornamen. Allerdings war nur der 1. bis 2009 mein Rufname. Der 2. stand aber auch mit im Ausweis, war aber nicht mein Rufname. Als 2009 mein Familienname behördlich geändert wurde, hat man mich gefragt, ob man auch meinen 2. Vornamen mit als Rufnamen eintragen soll, weil ich immer mit beiden Vornamen + Familienname unterschreibe. Ich sagte ja. Im neuen Ausweis (alte Version vom Personalausweis) standen dann am unteren Rand beide Vornamen nochmals - vorher stand dort nur 1 Vorname. Daran erkennt man, was Rufname ist und was nicht.
Das wird im neuen Ausweis nicht mehr unterschieden.
Da Du zwei Namen hast, steht es Dir frei, den zu benutzen, den Du willst. Ich kenne mehrere Leute, die mit ihrem zweiten Vornamen unterwegs sind und ausschließlich so angesprochen werden. Kein Problem. Auch rechtlich nicht.
jop is erlaubt