Ersteigertes Objekt denn Pächter herausfinden?

3 Antworten

Soweit es sich um Agrarflächen handelt, sich die Pachtveräge der zuständigen Landwirtschaftskammer anzuzeigen. Dort kann man Ihnen helfen. Zur Not achten Sie einfach mal darauf, wer sich auf dem Grundstück zu dessen Nutzung aufhält und klären die Nutzung mit ihm.

Bei Zwangsversteigerungen sollten dem vom Gericht bestellten Gutachter bestehende Pachtverhältnisse im Gutachten aufgeführt sein und bei der Verlesung zum Terminsbeginn - nicht erst später - auf solche bestehenden Miet- oder auch Pachtverhältnisse hingewiesen worden sein.

Wer hat Ihnen denn nach Zuschlagerteilung die ominöse Nachricht eröffnet? Der sollte dann auch wissen, wer Pächter ist!?!

Vor der Verhandlung wurde darauf hingewiesen und danach wurde sogar die Adresse des Pächters mir mitgeteilt. Was ich leider nicht habe ist etwas schriftliches vom Amtsgericht.

Das sollte eigentlich aus den Unterlagen hervorgehen. An irgendjemand muss der Pächter ja bezahlen (ab jetzt an Sie), sonst ist er ja gar kein Pächter. Fragen Sie den Vorbesitzer nach. Im Notfall hingehen und schauen, wer sich auf dem Grundstück rumtreibt.

Geht leider nicht aus den Unterlagen hervor.

Die Stadtverwaltung müsste dir weiterhelfen können.