Erste Hilfe Schein ablaufbar? Woher das Irrtum?

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Der Erste-Hilfe-Kurs bzw. dessen Bescheinigung hatte noch nie ein "Ablaufdatum".

Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften muss ein Gewerbebetrieb eine gewisse %-Zahl an "betrieblichen Ersthelfen" vorhalten. Und genau für diese gilt nach BGV A1 / VBG 109: Der betriebliche Ersthelfer muss alle 2 Jahre zur Fortbildung.

Das war schon immer so und gilt auch noch heute.

Mit dem Fahrerlaubnisrecht §19, FEV hat und hatte das allerdings nichts zu tun.
Ein Erste-Hilfe-Kurs ist also prinzipiell zeitlich unbegrenzt gültig, nur der Status "betrieblicher Ersthelfer" verfällt ohne entsprechende Fortbildung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Viele Arbeitgeber etc verlangen alle 2 Jahre einen neuen Schein.

Die Anbieter der Kurse sagen den Leuten, dass der Schein 2 Jahre gültig ist.

Dieses interessiert aber eben das Verkehrsamt nicht, und sie nehmen Scheine an egal wann sie gemacht wurden.

Viele Arbeitgeber etc verlangen alle 2 Jahre einen neuen Schein.

Das liegt daran, dass sie Betriebshelfer in bestimmter Zahl haben müssen... und diese sind eben nur Menschen, deren letzter BG-konforme Kurs maximal 2 Jahre zurück liegt.

Die Anbieter der Kurse sagen den Leuten, dass der Schein 2 Jahre gültig ist.

Bei BG-Kursen wüsste ich nicht, wo das Problem ist... das ist eine richtige und wichtige Info. Ich wüsste aber keinen Anbieter, der Führerschein-Neulingen noch was von Gültigkeit erklärt. Das wäre tatsächlich eine Falschinformation.

Dieses interessiert aber eben das Verkehrsamt nicht, und sie nehmen Scheine an egal wann sie gemacht wurden.

Zum Führerschein-Antrag beigefügt werden muss "ein Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe, deren Umfang mindestens 9 Unterrichtseinheiten umfasst". Keine Angabe, wann diese Ausbildung stattgefunden haben muss.

Warum sollte sich also irgend jemand bei der Führerscheinstelle für das Datum des Kurses interessieren?

Hab zwar andere Erfahrungen gemacht was das Verkehrsamt angeht aber wenn man da ein wenig gegen hält geben die nach und sehen ihren Fehler ein ;)

Diese Regelung gibt es heute auch noch, nur gilt ds nicht für den Erwerb einer Fahrerlaubnis, sondern für betriebliche Ersthelfer.
Die Berufsgenossenschaft fordert eine 2-jährliche Wiederholung.

Vor 30 Jahren

Für den Führerschein hatte der Kurs schon immer unbegrenzte Gültigkeit. Das Irrtum kommt wohl daher, dass die Berufsgenossenschaft für betriebliche Ersthelfer eine Auffrischung alle zwei Jahre fordert. Bleibt man der Auffrischung fern, entfällt der "Status" betrieblicher Ersthelfer, was wohl viele mit dem Verfall des Kurses gleichsetzen, allerdings mit dessen Gültigkeit im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung nichts zu tun hat. Die Berufsgenossenschaft und die Fahrerlaubnisverordnung haben ja keine Verbindung zueinander.