Erste Hilfe, Belästigung, Klage?

3 Antworten

Bei der ersten Hilfe soll man alle Maßnahmen ergreifen, die der Person helfen. Manche Notlagen können dabei auch die Berührung intimer Stellen erfordern.

Unmotiviertes Berühren oder das Ausnutzen der Hilflosigkeit ist jedoch strafbar.

Wenn die Dame eine Schnittewunde am Finger hat und du ihr zwischen den Beinen rumfummelst dürftest du wohl einen auf den Deckel kriegen.

Wenn du dich jetzt aber z.B. auf Wiederbelebungsmaßnahmen beziehst du ist da eigentlich kein Problem. Auch wenn du ihr bei der Herz-Rythmus Massage ne Rippe brichst ist das nicht weiter wild. Lieber ne gebrochene Rippe als tot.

So fälle hat's schon gegeben das ne frau dessen leben gerettet worden ist, den Retter verklagt hat. Diese Frau kann sich heute nirgends mehr blicken lassen. Bei Erste Hilfe ist alles richtig außer ignorieren. (Bis zu 2 Jahre Haft)