erste Hilfe ablehnen

8 Antworten

Kann man nicht. Der Notarzt ist verpflichtet zu helfen und Dein Leben auf alle Fälle zu erhalten. Deine Meinung ist zweitrangig. Nicht einmal im Krankenhaus,wenn Du im Sterben liegst, kannst Du bestimmen, dass Du sterben willst.

Du kannst eine Patientenverfügung beim Arzt erstellen. Solltest Du im Koma liegen und keine Rettung mehr möglich sein, kann in der Verfügung stehen, dass man lebensverlängernde Massnahme unterlassen soll. Die erste Hilfe aber, kannst Du nicht ablehnen.

Ok, mehr oder weniger schade. :/ Danke für die Antwort :)

@chris0301

Alles klar, danke, ich mach mich dies bezüglich mal schlau :)

Das ist falsch. Solange der Patient geschäftsfähig ist kann er über die Behandlung entscheiden.

Es gibt glaube ich so eine Religion, bei der man keine Bluttransfusion bekommen darf, aber ansonsten muss ein Notarzt sein Möglichstes tun, sonst wäre es doch unterlassene Hilfeleistung, aus meiner Sicht eine Form von Sterbehilfe und die ist in Deutschland sowieso verboten.

In unserem Grundgesetz sind die Würde des Menschen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Das bedeutet auch, dass dich niemand gegen deinen erklärten Willen einer medizinischen Behandlung unterziehen darf. Prinzipiell kannst du somit auch Erste Hilfe bzw. Versorgung durch den Notarzt ablehnen. Dies kann mittels einer Patientenverfügung geschehen (die immer gilt, wenn du deinen Willen nicht mehr selber äußern kannst, egal, ob du durch den Unfall oder eine andere Erkrankung ohnmächtig geworden bist), oder, sofern du noch reden kannst, kannst du es dem Notarzt auch sagen. Solche Ablehnung von Behandlung ist üblich und kommt jeden Tag vor, allerdings selten bei Unfällen, wie ich gestehen muss. Das Problem bei Schwerverletzten nach Unfall: wenn sie so schwer verletzt sind, das ihr Leben bedroht ist, können gemeinhin Menschen in den seltensten Fällen noch sprechen, und selbst wenn, wird der Notarzt davon ausgehen, das sie durch Schock, Blutverlust und Trauma nicht zurechnungsfähig sind - die Ablehnung ist dann nichtig und der Arzt entscheidet selbst. An eine Verfügung müsste er sich zwar halten, aber kein Notarzt wird bei einem schweren Unfall nach einer solchen suchen. Am Unfallort geht es um Sekunden, da ist für sowas keine Zeit. Von daher kannst du nach einem Unfall Erste Hilfe zwar ablehnen, es wird aber wahrscheinlich nichts bringen. Was die meisten nicht wissen: es ist durchaus erlaubt, intensivmedizinische Maßnahmen zu beenden, wenn sie nicht erwünscht sind. Hast du eine Patientenverfügung hinterlegt, in der steht, das du auf gar keinen Fall intensivmedizinische Behandlung möchtest, wenn keine Chance auf völlige geistige Wiederherstellung besteht, kann die Therapie auch später im Krankenhaus noch eingestellt werden. Das ist keine Sterbehilfe und völlig zulässig. Wie gesagt ist im Bereich der Akutversorgung die Ablehnung aller Maßnahmen schwierig umzusetzen, wenn auch prinzipiell möglich.

Danke, für die ausführliche Antwort, die klärt alles. :)

So einfach ist das, die Ablehnung ist "Nichtig"? Auf welcher Basis? Die märchenhafte "Unzurechnungsfähigkeit"?

Dann sollte der Arzt aber auch Bedenken, dass ich ihn dann einfach vor Ort töten kann, ohne dafür belangt zu werden. Ich war ja "unzurechnungsfähig". Und glaubt mir, wenn ich wirklich nicht behandelt werden will, und der mich gegen meinen Willen versucht zu behandeln (oder seine weißen Gorillas Zwang anwenden lässt), mache ich von meinen Recht auf Notwehr gebrauch. Wenn nötig mit letaler Gewalt. Ich würde ihm auch ganz deutlich klar machen, dass wenn er gegen meinen Willen handelt ich die Adresse von ihm rauskriege, und ihn und seine Familie auf unbestimmte Zeit terrorisiere und seinem Ansehen und seiner Straflosigkeit (man kann ihm ja diverses Anhängen) schade. Evtl. wirkt das ja. Man muss nur dafür sorgen dass auch der Notarzt kein Interesse mehr hat einem zu helfen ;-) .

Man stelle sich zusätzlich (wenn jemand sterben will) die Situation vor, wenn die Person nicht krankenversichert ist. Das wäre doch moralisch Abstoßend, wenn jemand hinterher eine Rechnung über eine teure Behandlung erhält, obwohl er die ablehnt. UNd es ist auch KEIN Argument wenn der Arzt das fehlen einer KV als weiteres Indiz für Unzurechnungfähiges Ablehnen (wegen der Kosten) anführt.

Hey a1347172,

also nein denn Deutschland hat einen Vertrag unterschrieben indem sie sich gegen die Todesstrafe und dafür entschieden haben dass sie jedem helfen der sich selber umbriengen wollen, das heißt das sie auch dir helfen müssen, aber jetzt mal im ernst hast du vor dich selber so umzubriengen??

LG nine179

Nein, es geht mir einfach darum, ich bin Motorradfahrer, fahre sehr viel und hatte schon teils brenzliche Situatuionen. Da das Verletzungsrisiko sehr groß ist, möchte ich nicht unbedingt nach einem Unfall, querschnittsgelähmt sein, oder das restliche Leben ohne Beine und geistiger Behinderung etc. verbringen. Oder mit lebensgefährlichen Verletztungen stunden- oder sogar tagelang im Krankenhaus zu leiden, die vorstellung empfinde ich als schlimm, und das möchte ich einfach nicht.

@a1347172

hm ja das kann man wohl verstehen aber soweit ich weiß kannst du einem engen verwanten (kind, bruder, schwester) der über 18 ist das wenn du irgendwie im koma liegst und dein ganzes leben von dem du eh nix bekommen würdest am tropf hängst dürfen die abgeschaltet werden wenn du es einem von den verwanten mitteilst.

@nine179

achso ok

Und was hat die Todesstrafe hiermit zu tun? Nichts.....

Mal abgesehen davon, sind Verträge die der Staat schließt, welche die Selbstbestimmung des Menschen einschränken eh nichtig. Laut Artikel 2 des GG und Menschenrechten hat jeder Bürger das Recht jederzeit sein Leben zu beenden.

Das RECHT, nicht einfach nur eine Straflosigkeit! Der Staat darf es also NICHT verhindern. Und glaubt mir, ich werde mit meinem www.Suizidanzeiger.de sicher in die Situatioon geraten einem aufegeregten Polizisten am Telefon ins Ohr zu lachen und aufzulegen.

Wenn der Patient voll geschäftsfähig ist kann er natürlich auch eine Behandlung ablehnen.

Man wird ihn vermutlich versuchen zu überreden, aber am Ende entscheidet er und nicht der Rettungsdienst. Sollte man aber derart schwer verletzt oder erkrankt sein, dass der Tod quasi unmittelbar bevorstehen würde, kann man sich in den seltensten Fällen noch gegen eine Behandlung aussprechen. Das lässt der Zustand einfach nicht zu. Grundsätzlich ist ein solcher Widerspruch aber möglich, ja.

Was eine entsprechende Verfügung angeht: Die Wird bei der Versorgung des patienten in der Regel gar nicht gefunden. Die taucht dann im Krankenhaus auf. "Draußen" ist man zu sehr beschäftigt der Person zu helfen, da werden nicht deren Habseligkeiten durchsucht.

Wenn man diese Anweisung aber auf einer silbernen Kette am Handgelenk trägt können sie sich sicher nicht rausreden die nicht beachtet zu haben. Allergische Reaktionen auf bestimmte Medikamente weren genau so den Notärzten mitgeteilt.

Und wenn da steht "Nicht retten" oder "Nicht Behandeln" ist das eindeutig. Ich würde zu gerne mal einen Fall sehen wo Notretter dann eine empfindliche Strafe erhalten. Das wäre ein Signal an alle anderen Notretter. So ein bisschen "Ansehenskorrektur" usw. würde ich aber auch bei jedem Notarzt durchführen von dem ich als Unbeteiligter erfahre dass er den Willen eines Sterbenden ignoriert. Da war mal eine Dokureihe über Notärzte, und so einer von einem Essener Krankenhaus (Marien...) drohte einer älteren Frau dass er sie zwangsweise mitnehmen würde, wenn sie weiter die Behandlung ablehnt. Evtl. wird deas ja noch mal wiederholt, dann lege ich eine Akte über den an.

Ist zwar nicht wirklich übertragbar, aber interessant zu wissen: Ein Behinderter verklagte den Arzt seiner Mutter WEIL ER LEBT, und gewann. Richtig so! Der Arzt zahlt dem nun bis an dessen Lebensende eine Rente. OK, zu erwähnen ist noch, dass der Arzt scheinbar ein Abtreibungsgegner ist, und früh genug davon wusste, es aber vor der Mutter verheimlichte, damit die nicht abtreibt.

Wenn ich als Bürger den Unfallort finde, und der sagt mir dass ich keine Retter holen soll, zählt dessen Wille vor dem vermeintlichen Willen des Staates. Idealerweise hat man eine Kamera dabei und bittet ihn das noch mal zu wiederholen. Klingt zwar für manchen Sensationsgeil, aber es geht dann um die Rechtssicherheit.

Evtl. wurde man ja beobachtet wie man den Unfallort betrat oder verließ.