Erstausstattung nach Trennung mit Kind?

3 Antworten

Ja dir steht eine Erstaustattung zu. Wichtig ist ein schriftlicher Antrag alles andere ist nur Schall und Rauch. Auf die Möbel die dir gehören hast du einen einklagbaren Anspruch auf Herausgabe.

Der Beschreibung nach hast Du Anspruch auf eine Erstausstattung, soweit Du noch nie eigene Wohnungseinrichtungsgegenstände besessen hast.

Lassen die mich tatsächlich mit kind in eine wohnung ziehen wo ich nichts an Mobiliar habe?

Wenn Du es wehrlos zuläßt, dann ist dies nicht unmöglich.

Du solltest Dich ggf. an eine Beratungsstelle vor Ort wenden.