Erstausstattung nach Trennung, Jobcenter?

3 Antworten

Du kannst nach einem Vorschuss für die Leistungen fragen oder ersatzweise als Darlehen. Wenn es bei beantragten Leistungen sehr wahrscheinlich ist, dass sie Dir zustehen, aber nur die Bearbeitung nach dauert, dann besteht durchaus die Möglichket. Das Jobcenter kann das machen, muss aber nicht. Also einfach mal fragen.

Ja, und wenn es von Deiner Zeit her und mit den Kindern möglich ist, doch ein paar mehr Stunden arbeiten gehen.

Man kann bei Bearbeitungsverschleppung auch mal eine Untätigkeitsklage beim Jobcenter einreichen. Desweiteren kann man zum Sozialgericht gehen und dort die Sachlage schildern.

Wie alt sind die Kinder?

Wieviel Geld hast du monatlich zur Verfügung?

Hast du Freunde oder Familie, die dir Möbel schenken oder dir Geld leihen können, was du zinslos und in für dich verträglichen Raten abzahlen kannst?

Vollzeit arbeiten gehen