Erstausstattung nach Trennung, Jobcenter?
Ich habe mich im Mai vorigen Jahres von meinem Mann getrennt. Da 2 unserer 3 gemeinsamen Kinder bei ihm bleiben wollten, müsste ich ausziehen. Dies geschah in diesem Jahr im April. Das Jobcenter gewährte mir und meinem Sohn eine 3 Raum Wohnung. Ich habe eine 4 Raum Wohnung beantragt, da meine anderen beiden Kinder alle 2 Wochen das ganze Wochenende bei mir sind und die Hälfte aller Ferien. Dies wurde abgelehnt. Stand ist jetzt so, das wenn sie bei mir sind, sie in meinem Schlafzimmer schlafen u ich in der Wohnstube auf dem Boden. Ich habe eine Couch beantragt, quasi als erstausstattung nach Trennung. Diese Couch ist über 12 Jahre alt u man kann bissl noch drauf sitzen. Ich habe im Januar einen 400€ Job angenommen um ein bisschen über die Runden zu kommen. Jetzt heißt es, ich kann davon mir Geld ansparen, um mir dann irgendwann eine Couch leisten zu können. Einen Antrag auf temporäre Bedarfsgemeinschaft habe ich ebenfalls gestellt. Ich habe die Frau gefragt, wie ich mir eine Couch leisten soll, wenn ich nur für 2 Personen Geld bekomme, aber durch meine anderen beiden Kinder 4 Personen versorgen muss, ohne das ich dafür auch nur einen Cent gesehen habe. Ja, das weiß ich auch nicht, war ihre Antwort... Angeblich will sie sich darum kümmern das meine Anträge endlich mal bearbeitet werden. Es liegen Anträge vor für Renovierungskosten, temporäre bedarfsgemeinschaft, erstausstattung. Die kids Leben seit November bei ihm, seit November versorge ich sie wenn sie da sind, ich krieg das langsam finanziell nicht mehr gebacken! Habt ihr Tipps, Ideen, wir man da was erreichen kann? Vielen Dank
3 Antworten
Du kannst nach einem Vorschuss für die Leistungen fragen oder ersatzweise als Darlehen. Wenn es bei beantragten Leistungen sehr wahrscheinlich ist, dass sie Dir zustehen, aber nur die Bearbeitung nach dauert, dann besteht durchaus die Möglichket. Das Jobcenter kann das machen, muss aber nicht. Also einfach mal fragen.
Ja, und wenn es von Deiner Zeit her und mit den Kindern möglich ist, doch ein paar mehr Stunden arbeiten gehen.
Man kann bei Bearbeitungsverschleppung auch mal eine Untätigkeitsklage beim Jobcenter einreichen. Desweiteren kann man zum Sozialgericht gehen und dort die Sachlage schildern.
Wie alt sind die Kinder?
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Hast du Freunde oder Familie, die dir Möbel schenken oder dir Geld leihen können, was du zinslos und in für dich verträglichen Raten abzahlen kannst?
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