Erstausstattung nach 1,5 Jahren

8 Antworten

Vor kurzen ist meine Freundin zu mir gezogen. Allerdings ist sie noch nicht bei mir gemeldet.

Dann solltest du diese Meldung aber schleunigst (nachweislich) nachholen - mit ihrem Einzug muss deine Freundin sich anteilig an den Unterkunftskosten beteiligen und du bekommst "nur" noch deinen Anteil an den angemessenen Wohnkosten. - Wenn Ihr (über die geteilte Miete hinausgehend) gemeinsam wirtschaftet und finanziell füreinander einsteht, gehört sie zu deiner Bedarfsgemeinschaft, muss von dir so gemeldet werden und muss dafür auch ihr Einkommen etc. nachweisen.

Falls ihr getrennt wirtschaftet und finanziell nicht füreinander einsteht, gehört sie nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft , sondern ist ggf. eine eigene 1-Pers.-BG - und muss ggf. auch einen eigenen Antrag auf ALG2 stellen (in dem sie dich aufführt als "eine weitere Person in der Wohnung wohnend, keine Verwandtschaft, keine Wirtschafts-/ Einstehens-Bedarfsgemeinschaft". Getrennt wirtschaftend gehörst du nicht zu ihrer BG.) -> http://www.gutefrage.net/frage/wohngeld-beste-konstellation-wohngemeinschaft-oder-lebensgemeinschaft#answer58095198

Und von Eurem "Status" (eine 2er-BG oder zweit getrennte 1-Pers.-BGen) wäre auch abhängig, wer ggf. Erstausstattung für was beantragt . Bildet sie eine eigene BG für sich, kannst du nicht für sie Mobiliar beantragen - und umgekehrt.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html

Für sie ggf. die ALG2- Antragsformulare - und für dich das Formular "Mitteilung über Veränderungen" , ganz unten. (Nur) Falls Ihr gemeinsam wirtschaftet und finanziell füreinander einsteht, trägst du sie unten ein bei "Die Anzahl der Personen in der *Bedarfsgemeinschaft hat sich geändert."- Falls Ihr getrennt wirtschaftet (= keine BG) , unter "Sonstige Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen*", siehe oben - "eine weitere Person ab Datum X hier wohnhaft, keine Verwandtschaft, keine Wirtschafts-/ Einstehensgemeinschaft"

Kannst Du grundsätzlich.

Jetzt wäre allerdings denkbar, dass Dir von dem Bedarf für die nachträglich notwendige Einrichtung evtl. das angerechnet werden könnte, was Du in der Zwischenzeit vom Regelbedarf ansparen konntest.

Aber je schneller Du beantragst, um so besser.

Versuchen kannst du es, eine Erstaustattung kannst du auch nach 3 jahren beantragen, wichtig ist das du diese Sachen noch nie besessen hast. Ob du sie bekommst steht auf einem anderen Blatt, da in den meisten Fällen die Wohnung und dein hab und gut besichtigt wird ob der Bedarf wirklich da ist.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199580fee701.php

Stelle einen Antrag, bin aber nicht sicher, ob er genehmigt wird.

Waschmaschine wird nicht als Erstaustattung bezahlt, das weiß ich genau.

Falls der Antrag abgelehnt wird, könntest Du z. B. im Sozialkaufhaus nach Möbeln schauen.

Waschmaschine wird nicht als Erstaustattung bezahlt, das weiß ich genau.

Mag sein, daß Du Dich vom Jobcenter hast auf den Arm nehmen lassen. Rechtmäßig ist das nicht. http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_14_AS_64.07_R.htm

@skyfly71

Kann sein - das wurde jedenfalls meiner Tochter voriges Jahr gesagt, als sie ihre Wohnung einrichtete.

Tja, zu spät.

Danke für den Hinweis.

Du kannst die Erstausstattung beantragen,aber du wirst nichts bekommen.Es wird dir erstatet nur Sachen vom spermüll. mfg