Erstausstattung bei Schüler-Bafög Hilfe?

4 Antworten

Du kannst einen Antrag auf Erstausstattung beim Jobcenter stellen. Wenn du sowieso Leistungen beziehst, dann hast du Anspruch drauf.

Im Bafög Satz ist nämlich keine Erstausstattungspauschale enthalten und wegen dem Unterhalt musst du schauen, ob die sich da quer stellen wegen Bewilligung der Erstausstattung. Aber eigentlich steht sie dir zu!

Keine Übernahme von Erstausstattung der Wohnung

Hartz Bezieher, die erstmalig eine Wohnung einrichten, haben Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung nach § 24 Abs. 3 SGB II, welches die Übernahme der Kosten für Haushaltsgegenstände vorsieht. Von dieser Regelung sind Studenten ausdrücklich ausgenommen, wie auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit rechtskräftigem Beschluss  vom 10.01.2012 (Az. L 2 AS 465/11 B ER) bestätigte.



http://www.bafoeg-aktuell.de/studium/finanzierung/hartz-iv.html

... und mal davon abgesehen. Viele habne mal klein angefangen. Z.B. Mit gebrauchten Möbeln -> https://www.quoka.de/haushalt-moebel/kleinanzeigen.html?price=FREE

Vielleicht ist er kein Student sondern ein Schüler..

Glaubst du jeder der auszieht hat Anspruch auf eine Ausstattung? Dafür wird gespart und zusammen gesucht usw.

Ja, man muß klein anfangen. Gebrauchtmöbel, billig und manches gibt es sogar geschenkt. Eine Matratze und Bettdecken sollte man schon neu kaufen.

Du bekommst nicht den Höchstsatz des Bafög´s d.h. deine Eltern sind keine ALG2-Empfänger.

Auch andere Leute haben das Geld nicht so Dicke sitzen das mal eben eine Wohnungserstausstattung für das Kind übrig ist.

Während deiner Erstausbildung sind vor allen Dingen deine Eltern zuständig. Dafür bekommen sie vom Staat das Kindergeld und ggf. weitere steuerliche Ermässigungen/Vergünstigungen. Wenn das Geld nicht reicht, gibt der Staat Bafög, Schüler-Bafög ist ein Zuschuss und kein Darlehen.

Alleine vom Bafög, sei es Schüler-Bafög oder auch Bafög für Studenten kann man nicht leben, vielleicht überleben.

Einem HartzIV-Bezieher wird ca. 400€ + die Kosten für eine angemessene Miete zugestanden und das ist das Existenzminimum d.h. das reicht auf Dauer einfach nicht.

Du solltest dir eine kleineren Nebenjob suchen um auch mal was Extra haben zu können.

Du oder deine Eltern sind dafür zuständig! Oder soll der Steuerzahler das auch noch finanzieren?