Erstausstattung acuh ohne Hartz IV?

4 Antworten

Auch wer keinen Anspruch auf ALG - 2 als sogenannte Aufstockung hat,weil er ein etwas zu hohes Einkommen hat,aber dennoch auf Hilfe angewiesen ist,kann eine Erstausstattung für seine erste eigene Wohnung beantragen !

Hier würde aber dann der übersteigende Betrag der über dem SGB - ll Bedarf liegt mal 6 Monate Bezugszeitraum genommen und vom Betrag für die mögliche Erstausstattung abgezogen.

Wie viel es geben könnte kann man im Internet nachlesen,einfach mal eingeben ,, Harald - Thome - Erstausstattung ".

Wenn er noch nicht einmal 1000 € Netto bekommt,kann er dann ggf.noch Anspruch auf eine Aufstockung haben,auch wenn es nicht viel wäre und er hat dann den Vorteil,dass er sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann und sollte er dann nach einer Jahresendabrechnung für die Betriebs / Heizkosten etwas nachzahlen müssen,dann übernimmt dies das Jobcenter in der Regel auf formlosen Antrag.

Denn bei etwa 1000 € Netto hat er min. 1200 € Bruttoeinkommen,darauf stehen ihm nach § 11 b SGB - ll Freibeträge auf sein Erwerbseinkommen zu,dass wären bei 1200 € Brutto derzeit max. 300 € und diese würden dann vom Jobcenter theoretisch von seinem Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann sein anrechenbares Erwerbseinkommen,dieses wird dann auf seinen SGB - ll Bedarf angerechnet.

Ihm würde als Single derzeit min.sein Regelsatz für den Lebensunterhalt von 409 € zustehen und dazu seine angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass ergibt dann seinen Bedarf.

Er soll im Internet mal eingeben ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und den Namen der Stadt in der er wohnt,da sollte er dann finden wie teuer die Wohnung warm für einen Single sein dürfte und daran sollte er sich dann halten.

Mal angenommen die KDU - würde bei angemessenen 351 € liegen,dann würde sein Bedarf mit den derzeit 409 € Regelsatz bei min.760 € liegen,er hätte aber bei 1000 € Netto nur max.700 € anrechenbares Einkommen,ihm würden dann also pro Monat min.diese 60 € bis zur Bedarfsdeckung zustehen.

Vorrangig wäre hier aber Wohngeld,aber ich denke das bei dem Bruttoeinkommen wenig bis gar kein Anspruch bestehen würde,kann man aber im Internet durch einen kostenlosen Rechner für Wohngeld prüfen lassen.

Die Ämter springen erst dann ein wenn wirklich keine andere Möglichkeit mehr besteht. Das heißt solange er arbeitet, muss er seinen Lohn dafür drauf hauen. Die würden erst einspringen, wenn er absolut nix mehr hätte und arbeitslos wäre.

1000€ ist aber auch nicht so wenig. Damit kann man auch wenn es evtl Second Hand Ware ist auch was zusammenbekommen. Viel mehr hätte ich für meine erste Wohnung auch nicht zur Verfügung. Vor allem wenn man vorher noch bei seinen Eltern lebt, kann man doch auch gut drauf hinsparen.

Nein, da ist kein Amt zuständig, das muß man selber schaffen

Ja ob du Arbeit hast oder noch ist irrelevant für Hartz 4 .

Aber er muss berechtigt sein.

Weitere Anlaufstelle ist natürlich das Sozialamt.

Alle Stellen wollen nicht wirklich Geld rausruecken. Sie müssen weil es ihr rechtliche Funktion und Pflicht ist.

Deswegen kann ich nur empfehlen zu einer Sozialberatung zu gehen sie den Einzelfall richtig beraten kann und auch hilft die Interessen gegenüber dem Amt durchzusetzen. Die helfen auch bei so Fragen.

Die Ämter bzw. das Jobcenter geben falsche Infos raus usw... oft nichtmal in böser Absicht.

bitte ignoriere diese inkompetenten Steuerzahler Kommentare. er hat Recht auf Hartz 4. Recht welches sich unseren Grundgesetzen ableitet!

Selten zum Thema Berechtigung auf Hartz IV einen solchen Schwachsinn gelesen.

Aber ich lerne ja gern dazu. - Gib einen Link rein, der belegt, dass Buder des Fragetellers Hartz IV-berechtigt ist.

k o p f s c h ü t t e l

Ja ob du Arbeit hast oder noch ist irrelevant für Hartz 4 .
Aber er muss berechtigt sein

Wie berechnest du denn die Bedürftigkeit, wenn nicht über das Einkommen?
Insoweit ist schopn interessant, ob er einen Job hat und wieviel er verdient.

doch doch das stimmt. Einkommen ist ein Faktor für den Anspruch. hab auch nie was anderes behauptet. hab auch nie gesagt das er def. Anspruch hat. wie auch.