"erstatz vergeblicher aufwendungen" was bedeutet ganz einfach beschrieben?

2 Antworten

Ersatz vergeblicher Aufwendungen kommt aus dem Schadensersatzrecht. Wenn du einen Kaufvertrag abschließt - sagen wir über ein Auto. Dann aber kommt es nicht zu der Übereignung des Autos. Schon vor der geplanten Übereignung aber hast du schon etwas weiteres gekauft um den Wagen aufzumöbeln - sagen wir Fussmatten. Da du aber das Auto letztlich nicht bekommst hast du die Fussmatten vergeblich gekauft. Das aber kannst du nicht über §§ 280ff BGB zurückfordern weil es nicht folge der Pflichtverletzung aus dem Kaufvertrag ist. vielmehr sind diese Kosten über §§ 823, 249 BGB zu ersetzen. Das nennt sich dann Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Gruß

vielleicht eine entschädigung?