Erstattetes KM-Geld in der Steuererklärung angeben

2 Antworten

Also, wenn du Arbeitnehmer bist, dann gibt es ja bei den Werbungskosten (Nichtselbständige Arbeit) den Punkt Auswärtstätigkeit bzw. Reisekosten bei beruflich bedingten Auswärtstätigkeiten. Willst du es nun "richtig" machen, dann musst du den Punkt "Fahrtkosten..." ausfüllen. Da hast du dann die Wahl, die pauschale i.H.v. 0,30 Euro anzusetzen oder die "richtigen" Kosten pro KM auszurechnen (ja nach gefahrene Kilometer und entsprechend der tatsächlichen Kosten, z.B. neuer teuer PKW) muss man abwägen. Weiter unten muss man dann den Punkt "Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt" ausfüllen.

Wählt man bei den Fahrtkosten die Pauschale und bekommt vom AG genau diese Pauschale ersetzt, dann ist es in Bezug auf diesen Punkt ein Nullsummenspiel.

PS: Kleine Erinnerung, die Verpflegungsmehraufwendungen nicht vergessen.

Vom Arbeitgeber erstattete Beträge können nicht geltend gemacht werden.

Nur noch Kopfschütteln....