Erst Bußgeldbescheid nach mehr als 3 Monaten dann Mahnung?

6 Antworten

Ich kann dir sagen, was nun passiert: Der Bußgeldbescheid ist bereits seit Mitte Januar rechtskräftig und seit Anfang Februar vollstreckbar. Ob du ihn tatsächlich gelesen hast, ist da ziemlich egal, denn auf der Zustellungsurkunde ist das Datum des Einwurfs in den Briefkasten vermerkt. Daher weiß die Behörde auch, dass sie nun den Zahlungseingang überwachen muss, weshalb das wohl die erste Mahnung war. Den Quatsch mit der Rücksendung kannst du dir künftig schenken, lies lieber § 3 Abs. 1 VwZG:

"Soll durch die Post mit Zustellungsurkunde zugestellt werden, übergibt die Behörde der Post den Zustellungsauftrag, das zuzustellende Dokument in einem verschlossenen Umschlag und einen vorbereiteten Vordruck einer Zustellungsurkunde."

Wo ist da die Rede davon, dass nur Beamte zustellen dürfen? Auch § 2 Abs. 2 VwZG hilft:

"Die Zustellung wird durch einen Erbringer von Postdienstleistungen (Post) [...] oder durch die Behörde ausgeführt."

Und jetzt verrate ich dir noch etwas: Die Post muss nicht einmal die Deutsche Post AG sein, sondern jedes regionale Postunternehmen mit einer Erlaubnis zur Bewirkung förmlicher Zustellungen.

Zur Frage, ob du darauf antworten musst: Musst du nicht, sondern zahlen musst du, denn der Bußgeldbescheid ist wie schon geschrieben rechtskräftig und vollstreckbar - daher keine Diskussion mehr. Ansonsten wird ganz schnell ein Erzwingungshaftbefehl erlassen, der je nach richterlichem Ermessen zwischen einem und drei Tage Haft anordnen kann. Möglich sind bis zu sechs Wochen.

Die Verfolgungsverjährung gibt es mit der Rechtskraft nicht mehr. Nun gilt die Vollstreckungsverjährung von drei Jahren.

Und das OWiG wurde nicht aufgehoben, nur dessen Einführungsgesetz, das schon lange überflüssig war. Das OWiG selbst lebt noch und erfreut sich bester Gesundheit, wie du bald selbst erfahren wirst, wenn du von diesem Reichsbürger-Mist nicht abrückst.

Ich finde Deine Vorgehensweise ... wie soll ich sagen... unangebracht. Diese Strafe wurde ja nicht unrechtmäßig verhängt.

Trotzdem versuchst Du Dich mit allen Mitteln da raus zu winden. Es wird Dich nur umso mehr Geld kosten. Inzwischen solltest Du es bemerkt haben!

Vom Gericht kommt höchstens noch der Erzwingungshaftbefehl, da der Bußgeldbescheid längst unanfechtbar ist. Selber schuld, wenn man diesen Reichsbürger-Müll von wegen nicht ordnungsgemäßer Zustellung glaubt...

Wieso war die Zustellung des Bußgeldbescheides nicht rechtskonform? Wenn auf die Verwarnung nicht reagiert wird, wird ein Bußgeldbescheid verschickt - das ist der normale Weg und auch rechtlich gesehen korrekt.

Der Bußgeldbescheid ist auch immer teurer.

Da Du als Kfz-Halterin die Kosten für's Falschparken tragen musst, empfehle ich Dir, den Bußgeldbescheid zu bezahlen, bevor die Geschichte noch teurer wird.

Nee, eine Verjährung liegt nicht vor. Bereits unter deinem Scheibenwischer war die Zahlungsaufforderung. Damit scheidet Verjährung schon mal aus. Dann hast du bereits die erste Mahnung bekommen, die du aus mir unersichtlichen Gründen nicht angenommen hast. Was soll denn bitte "nicht rechtskonforme Zustellung" sein? Hast du Fanfaren erwartet?

Ich wäre an deiner Stelle vorsichtig. Der nächste Schritt könnte eine Kontopfändung sein. Behörden lassen sich nicht lange auf der Nase herumtanzen und reagieren auf solche Mätzchen meist ziemlich humorlos.

Auf der Verwarnung steht :man kann sofort Zahlen oder aber auf die schriftliche Verwarnung warten!

Zum Thema Bußgeldbescheid: förmliche Zustellungengen können nur durch Beamte und persönliche Übergabe an den Adressaten rechtskonform zugestellt werden.

@NtschoTschi17

Schwachsinn. Meinst du allen Ernstes jeder Bußgeldbescheid würde persönlich durch einen Beamten übergeben? Dann hätten die Gerichte ja viel zu tun. Woher weißt du überhaupt, dass der Inhalt ein Bußgeldbescheid war? Du hast ihn ja nicht geöffnet. Zudem ergeht für eine Ordnungswidrigkeit kein Bußgeldbescheid, sondern eine kostenpflichtige Verwarnung.

da das Verfahren ja nun läuft, solltest du bezahlen. Der nächste Schritt ist dann das Gericht, aber so hoch sind die Gerichtskosten auch nicht, du kannst aber noch zum Führen eines Fahrtenbuches verurteilt werden.