Erst angestellt jetzt selbstständig - zwei Einkommenssteuererklärungen?
Hallo zusammen,
ich war bis August diesen Jahres angestellt und bin jetzt seit September selbstständig. Muss ich nächstes Jahr zwei verschiedene Steuererklärungen machen? Es sind ja schließlich auch verschiedene Steuernummern...
Danke für Antworten!
3 Antworten
Du kannst zwei Steuernummern haben, und zwar eine für die Einkommensteuer und eine für die Umsatzsteuer usw., wenn Du Deinen Betrieb in einem anderen Ort als Deinem Wohnort hast. Das muss aber aus der Mitteilung des Finanzamts hervorgehen. In der sollte nämlich stehen:"Diese Steuernummer gilt für folgende Steuerarten.....". Aber auf jeden Fall ist nur eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dazu gehören dann die Anlage N für den Arbeitslohn und die Anlage G oder S je nach dem. ob Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielst.
DH - so isses
so isses
Frag doch deinen Steuerberater , kannst den dir doch bestimmt leisten ?
Du musst zwei Anlagen zur Einkommensteuererklärung ausfüllen. Anlage N und S.
Danke für den Stern Helmuthk