Ersetzt ein Reisepass vollwertig einen Personalausweis (bitte erst frage durchlesen)?

7 Antworten

Ja, der Reisepass ist gilt rechtlich als vollwertiger Ersatz des Personalausweises (der Führerschein übrigens nicht!).

ABER: wenn du in einem Laden etwas kaufst, dann ist das eine privatrechtliche Geschichte. Du bist nicht verpflichtet, dort einzukaufen - und der Laden ist nicht verpflichtet, an dich etwas zu verkaufen!

Entsprechend darf der Laden natürlich festlegen, dass nur der Perso akzeptiert wird, der Reisepass aber nicht. Ob das nun sinnvoll ist, weil's ja Umsätze kosten kann, steht auf einem anderen Blatt. Aber rechtlich möglich ist so eine Vorgehensweise durchaus.

Ich schätze aber mal, dass die Situation einfach deshalb entstanden ist, weil die arme Kassiererin diesen Fall einfach noch nie hatte und sich nicht sicher war, ob sie das von ihrem Chef aus darf. Auch gut möglich, dass sie, genau wie du, nicht sicher wusste, ob der Reisepass rechtlich tatsächlich ein vollwertiger Ersatz für den Perso ist oder ob sie sich irgendwie straf- oder haftbar macht, wenn sie den nun als Nachweis dafür akzeptiert, dass du bereits volljährig bist.

Von daher, nicht aufregen, sondern zum einen unbedingt den Verlust des Persos melden und neuen beantragen, zum anderen einfach in einen anderen Laden gehen oder freundlich und höflich (!!!) für Aufklärung in diesem Laden sorgen :).

Ok danke :) Aber schon komisch, dass ein Reispass welches gesetzlich als Ersatz anerkannt ist, von privaten Unternehmen einfach so außer Kraft gesetzt werden kann :)

@KYGO1

Ein Verkauf besteht aus Angebot und Annahme. Eine Seite bietet an, einen Kaufvertrag zu schließen, die andere nimmt dieses Angebot an, wenn sie einverstanden ist. Dann - und nur dann - kommt ein Kaufvertrag zustande.

Im Supermarkt wird als Angebot definiert, wenn der Kunde die Waren auf's Band legt. Die Annahme ist dabei das Abkassieren der Ware.

In diesem Fall hat also die Kassierin als Vertreterin des Verkäufers (= der Laden) dein Angebot für den Kaufvertrag abgelehnt - und nicht das Ausweisdokument "außer Kraft gesetzt". Und das war ein rechtlich völlig legitimes Handeln :).

Oh ok danke für das aufklären :) Mir tuts eigentlich um die fast 60 Minuten leid die ich dahin laufen musste und ohne Erfolg zurück kehren musste hahahahahah :D

@KYGO1

Ach, bei dem heutigen Wetter war das doch nicht weiter schlimm und vielleicht auch eine ganz gesunde Sache, so ein Spaziergang statt Dauerzocken ;).

Naja für einen Hardcore Gamer würde das zutreffen haha aber ich wollte nach Monaten mal wieder an die Konsole und ma ein neues Game zocken und dann sowas haha

PS: das Wetter in Bremen war heute, auf gut deutsch gesagt besch**ßen :D

Der Reisepass ist ein vollwertiger Ersatz für den Perso.

§1 Personalausweisgesetz

Also müssten die es akzeptieren. Ob die es wollen dort nicht

@KYGO1

Ja, wahrscheinlich hatten die keine Ahnung...

Ok danke :) umso mehr nervt es mich jetzt, und jetzt haben die auch geschlossen

Erst nach einem Blick in die Paragrafen (Personalausweisgesetz §1, Absatz 2, letzter Satz) oder der Nachfrage beim spezialisierten Kollegen ist dann oft einsichtig: Ja, ein gültiger Pass ersetzt den „Perso“- auch, wenn die Wohnadresse nicht enthalten ist. Genauso eindeutig: Nein, niemand muss seinen Personalausweis immer mit sich herumtragen.

Ja....

Es gibt offensichtliche einen Grund, weswegen die Verkäuferin genau diesen Job bekommt und nicht im Anwaltsbüro oder einer höherwertigen Stelle arbeitet.

Versuch es in einer anderen Filiale. Vllt sind die Verkäufer dort etwa heller und kennen sich mit vollwertigen Ausweisdokumenten aus.