Erschleichung von Dienstleistung

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Erschleichen von Leistungen.

Geldstrafen oder Sozialstunden als Strafbefehl, bei Widerspruch wohl eine Gerichtsverhandlung oder gleich eine Verhandlung, wenn da noch mehr Sächelchen waren in der Vergangenheit und man jetzt dann Nägel mit Köpfen machen will.

Nachzahlung der "Reisekosten",, zzgl. Zusatzkosten (für den Fall eines Mahnverfahrens, Anwaltskosten, gerichtskosten - geht am Besten gleich hin und bezahlt, kommt billiger) und jeweils einen kleinen Eintrag bei der Polizei im Strafregister, dass in Zukunft jeder Polizist bei jeder Kontrolle sehen kann, was man auf dem Kerbholz hat.

Wahrscheinlich eben mit dem, was Du schon in der Überschrift erwähnt hattest. Das ist eine Erschleichung von Dienstleistungen und kann teuer werden.

Die Jungs können sich nämlich nicht damit herausreden, sie hätten nicht mit einem derart hohen Betrag gerechnet, denn schließlich ist jeder Taxifahrer verpflichtet sein taxameter für den Fahrgast gut sichtbar im Wagen anzubringen.

Die Jugendlichen hätten also die ganze Zeit über die Möglichkeit gehabt, den Fahrer anhalten zu lassen und rechtzeitig auszusteigen.

Da ist nichts mit "kein Vorsatz".

Und das Weglaufen hat auch nicht gerade gezeigt, dass sie an einer vernünftigen Lösung interessiert waren.

Wenn es das erste Mal war, dass sie sich etwas geleistet haben, werden sie wahrscheinlich eine fette Strafe zahlen müssen, ansonsten kann es auch zur Anklage mit allem drum und darn kommen.

wären sie nicht weggelaufen, wäre ihnen auch nichts passiert. dass man mal weniger geld dabei hat als erwrtet, passiert schonmal und ist an sich noch keine straftat. man lässt sich dann eine rechnung ausstellen und bezahlt diese am nächsten tag. in eurem fall sieht das jetzt anders aus. durch das weglaufen wird unterstellt, dass ihr den fahrpreis nicht entrichten wolltet, und das ist eine straftat nach § 263 StGB (betrug). das gesetz sieht geldstrafe oder gefängnisstraf von bis zu fünf jahren vor. in eurem fall also wohl eher geldstrafe.

Strafrechtlich wird wohl Anzeige wegen des "Erschleichens von Leistungen" gemäß § 265a StGB erstattet. Dies kann Geld- oder Freiheitsstrafen zur Folge haben. Je nach konkretem Fall aber auch Sozialstunden.

Zivilrechtlich müsst ihr nach wie vor die Fahrt bezahlen.

Und wovon hängt es nun ab, ob man nach Zivil- oder Strafrecht behandelt wird

@Skyy123

Da war kein "oder" in meinem Beitrag. ;o) Zivilrechtlich müsst ihr nach wie vor die Fahrt bezahlen. Warum auch nicht? Außerdem habt ihr versucht zu flüchten und den Taxler um sein Geld zu bringen. Das führt zu der strafrechtlichen Seite der Angelegenheit. Es geht für euch also um beides.

Na ja, vielleicht kommen sie mit ein paar Sozialstunden davon, das kommt auch darauf an, was sie sonst schon für Blödsinn gemacht und welchen Bekanntheitsgrad sie bei der Polizei haben.

Sie haben keine Vorstrafen