erschleichen von sozialleistungen

16 Antworten

Er hat sich keine Sozialleistungen erschlichen, da er ja einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen hatte; sprich: es ist seine Leistung, nicht die des Vermieters, insofern ist es auch keine Unterschlagung o.ä..

Dass er sie nicht an den Vermieter weitergeleitet hat, stellt zwar eine Zweckentfremdung dar, die aber weder strafbewehrt, noch sanktionierbar ist.

Die dadurch aufgelaufenen Mietschulden wird das Jobcenter in der Regel übernehmen, allerdings (wahrscheinlich) nur auf Darlehensbasis, und ab sofort die Miete direkt an den Vermieter überweisen (müssen), da die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist..

Wenn man z.B. irgendwelche besonderen Anschaffungen machen muss (kaputter Herd) und ein Darlehen durch das Jobcenter ist nicht möglich, wird bei uns den Leistungsempfängern regelmäßig gesagt, dass Mietschulden übernommen werden ^^ ;)

Dass er sie nicht an den Vermieter weitergeleitet hat, stellt zwar eine Zweckentfremdung dar, die aber weder strafbewehrt, noch sanktionierbar ist.

Quatsch, für den Anteil, der für die Mietzahlung zweckgebunden ist, nennt man das Subventionsbetrug...

http://de.wikipedia.org/wiki/Subventionsbetrug

@XtraDry

nennt man das Subventionsbetrug...

"Man" ganz sicherlich nicht. Vielleicht den 264 doch mal etwas genauer lesen und erst mal gucken, was "Subventionen" überhaupt sind.. so im rechtlichen Sinn - und nicht nach dem eigenen Bauchgefühl .. ? ^^

@Larah10

Das ist kein Bauchgefühl, genau solche Straftaten habe ich schon mehrfach erfolgreich zur Anzeige gebracht...

@XtraDry

Dann erläutere uns doch mal § 264 Abs. 7 StGB bzw. inwiefern Alg2-Leistungen die dort kodifizierten Subventionsmerkmale erfüllt, denn offensichtlich handelt es sich bei einem Alg2-Bezieher weder um ein Unternehmen, noch sind es Leistungen nach EU-Recht.

@VirtualSelf

Das musst Du Dir von den jeweiligen Richtern erläutern lassen, die die von mir angezeigten Mieter deswegen verurteilt haben. Ich bin nur Anzeigender, kein Jurist. Allerdings hat mein Anwalt seinerzeit in den Kommentaren ein Fundstelle gefunden, in der dies so ausgelegt wird, daraufhin ist die Anzeige ja erfolgt...

das Anzeigen erledigt die ARGE sobald die davon Kenntnis hat dass die Miete nicht bezahlt wurde. Aber genau genommen ist das noch keine Sozialleistungserschleichung.Es könnte aber sein, dass die ARGE Ärger macht und wenn dann der Sohn die Mietschulden nicht bezahlt, aber ohne zusätzlichem Geld von der ARGE, dann wird es sehr eng.

Sofern die Leistung für Miete zweckgebunden war, ist das eine Straftat...

Natürlich ist das rechtens, was Dein Sohn gemacht hat ist Subventionsbetrug und somit eine Straftat, es ist das Recht und auch die Bürgerpflicht eines jeden, sowas anzuzeigen. Also, schnell zahlen, vielleicht überlegt es sich der Vermieter dann noch...

Wenn ich Vermieter wäre, würde ich das auch machen. Es kann nicht sein, daß Euer Sohn die Miete ausgezahlt bekommt und nicht an den Vermieter weitergibt. Das muß ich als Hartz-IV-Empfänger auch tun.

Muß der Vermieter eigentlich wissen, wer seiner Mieter Sozialleistungen bezieht? Verletzt das nicht die Privatsphäre? Vielleicht liegt es am "gläsernen Bürger", dass neuerdings schon darüber diskutiert wird, ob Vermieter ihre Mieter anzeigen dürfen!

@BerlinerPflanze

Bei meinem Vermieter ist es so wenn man eine Wohnung mieten möchte, muß man eine ausgefüllte Selbstauskunft, einen Einkommensnachweis (als Hartz-IV-Empfänger den Bewilligungsbescheid) und eine Mietschuldenfreiheitserklärung vorlegen. Letztgenannte Erklärung natürlich nur, falls man Mieter bei einem anderen Wohnungsunternehmen ist.

@Posaunist

Das ist richtig. Doch wie viele Menschen werden denn Hilfeempfänger während des Mietverhältnisses. Sie bekamen die Wohnung als Arbeitnehmer und werden Hilfeempfänger. Das würde ich meinem Vermieter doch nicht auf die Nase binden.

@BerlinerPflanze

Ich mußte im August umziehen, da der Block in dem ich bis dahin gewohnt habe, nächstes Jahr saniert werden soll. Erneut mußte ich die Selbstaukunft und den Bewilligungsbescheid vorlegen. Somit erfährt er es.

@BerlinerPflanze

Muss er nicht, aber wenn er es weiß, kann er die Zweckentfremdung auch anzeigen, das kann jeder Bürger, immerhin zahlt er das über die Steuern...

Außerdem lasse ich mit jedem Mietvertrag eine Abtretungserklärung unterschreiben, wenn der Mieter diese beim JobCenter nicht vorlegt, verstößt er gegen den Vertrag, so erfahre ich es auf jeden Fall...

Der Vermieter kann ihn nicht anzeigen. Es ist auch fraglich, ob er die Befugnis hat, seinen Mietausfall beim Amt zu melden. Der Vermieter sollte deshalb Euren Sohn bitten, das Jobcenter zu beauftragen, die Miete direkt zu überweisen. So bekommt er die Miete nicht mehr ausgezahlt. Es ist doch ganz einfach. Sehr viele Menschen können nicht mit Geld umgehen. Es ist kein böser Wille. Es kitzelt einfach am Zahltag in den Fingern. Wir können uns auch gar kein Urteil erlauben. Vielleicht hat der junge Mann von dem Geld erst mal Stromrückstände bezahlt um eine Zählersperrung zu verhindern. Wie auch immer. Es gibt immer eine Lösung. Alles Gute.

Anzeigen kann zunächst mal jeder jeden...