Ersatzführerschein beantragen ohne Wohnsitz - wie möglich?

4 Antworten

Keine Meldeanschrift = kein ordentlicher Mensch, der einen Führerschein verdient hätte! So lernen Sie nun einen der Nachteile kennen, die anderen mangels Kenntnis Ihrer Meldeanschrift widerfahren. Gut zu Fuß sein ist auch nicht das schlechteste!?!

kommentierte man lediglich mit "Sie müssen irgendwo gemeldet sein". Allerdings muss ich das keinesfalls, wie man an mir als lebendem Beispiel sieht.

Ein lebendes Beispiel ohne Anspruch auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis!

Was hat denn eine Meldeanschrift damit zu tun, dass man kein ordentlicher Mensch ist, der keinen Führerschein verdient hätte? Eine völlig falsche Aussage, da auch Obdachlose einen Führerschein besitzen dürfen. Die Meldeanschrift ist lediglich nötig, damit bestimmte Verwaltungswege befolgt werden können und hat nichts aber auch gar nichts mit dem Anspruch auf die Fahrerlaubnis zu tun.

Ich bin gespannt auf fundierte Begründung für diese Aussage!

@xAdmiralAckbarx

Ganz simpel! Wer keinen festen Wohnsitz hat, der erhält keinen Ersatzführerschein, wie am Beispiel des Fragestellers ohne Wohnsitz erkennbar ist! Selbst eine Kontoerföffnung scheitert ebenso wie die Erlangung eines ordentlichen Arbeitsvertrages. Ohne zustellungsfähige Anschrift ist der Mensch behördlich ein "Nichts"!

@schelm1

Für einen Arbeitsvertrag ist KEIN fester Wohnsitz von Nöten. Man ist sicherlich auch behördlich KEIN "nichts". Lediglich bestimmte Verwaltungswege sind aufgrund der Gesetzgebung nicht ohne festen Wohnsitz zu meistern. Aber auch hier gibt es durchaus in Einzelfällen Ausnahmeregelungen. Es unbestitten, dass man ohne Meldeanschrift Schwierigkeiten hat, ich suche aber immer noch die Erklärung warum der Fragesteller keinen Füherschein verdient hätte.

@xAdmiralAckbarx
warum der Fragesteller keinen Füherschein verdient hätte.

Weil es kein Verdienst ist, über einen Ersatzführerschein zu verfügen; zumal dann, wenn man keine festen Wohnsitz hat. Einen Arbeitsvertag erhält er ebenfalls bei keinem soliden Arbeitgeber; gleiches gilt für die Eröffnung eines Bankkontos!

Da sind schlicht lebensnahe Fakten!

@schelm1

" Keine Meldeanschrift = kein ordentlicher Mensch, der einen Führerschein verdient hätte!"

Natürlich ist es kein Verdienst über einen Ersatzführerschein zu verfügen. Aber ich berufe mich alleinig auf diese Aussage. Nach dem man kein ordentlicher Mensch sei, der kein Führerschein verdient hätte. Wenn es kein Verdienst ist, dann kann man den "Verdienst" auch erst gar nicht in Abrede stellen. Weiter habe ich nicht gelesen, dass der Fragesteller die Behauptung aufgestellt hat, dass er den Führerschein verdient hätte.

Noch mal niemand bestreitet, dass es ohne festen Wohnsitz Schwierigkeiten gibt, aber selbstverständlich gibt es auch solide Arbeitgeber die jemandem eine Chance geben der keinen festen Wohnsitz hat.

Dies sind reale lebensnahe Fakten!

Hallo

"Sie müssen irgendwo gemeldet sein".

richtig

und zwar dort wo du das letzte mal gemeldet warst, dort auf der Fsst ist auch deine Fsst-Akte.

deine Akte zieht mit dir um, da du dich nicht umgemeldet hast (was du normalerweise aber machen musst) verbleibt deine Akte und die Führerscheinabschrift an deinem letzten gemeldeten Wohnort.

gehe mit der Verlustmeldung von der Polizei zu der Fsst, dort musst du eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben und dann kannst du einen neuen Führerschein beantragen (Passfoto und Geld nicht vergessen)

Auf dem Landratsamt in meiner Heimatstadt schickte man mich weg, man sei für mich nicht zuständig und ich solle mich dort melden, wo ich angemeldet sei.

Was hast du daran nicht verstanden?

Ich hatte Passfoto, Geld, Führerscheinnummer und sogar eine Kopie des selbigen dabei. Es scheitert am nicht vorhandenen Wohnsitz.

@BiloEscaped

Was hast du daran nicht verstanden?

ich frage mich gerade, was DU nicht verstanden hast?

laut Meldegesetz ist dies der Fall:

, da du dich nicht umgemeldet hast (was du normalerweise aber machen musst) verbleibt deine Akte und die Führerscheinabschrift an deinem letzten gemeldeten Wohnort.

wenn die Sachbearbeiterin dir damals was anderes gesagt hat solltest du zum Leiter des Einwohnermeldeamtes gehen!

jetzt verstanden?

@ginatilan

edit:

in welchem Bundesland war denn dein letzter gemeldeter Wohnort?

dann kann ich dir das Meldegesetz des Bundeslandes verlinken, dann siehst du selber dass ich Recht habe

@ginatilan

Ich habe mich abgemeldet, falls das was zur Sache tut. Somit ist niemand für mich zuständig.

@ginatilan

Baden-Württemberg. Die Frage ist aber, wie viel nun das Meldegesetz mit einem Führerschein zu tun hat.

@BiloEscaped

Somit ist niemand für mich zuständig.

da täuscht du dich!

irgendwie habe ich das Gefühl, dass du niemanden Glauben schenken willst, habe ich Recht?

aber, nun gut, dann schaue:

(3) Die Daten nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 9, 12, 13, 16 und 17 sowie Abs. 2 Nr. 1 und 4 sind nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Wegzug oder dem Tod des Einwohners für die Dauer von 30 Jahren gesondert aufzubewahren und durch technische und organisatorische Maßnahmen besonders zu sichern.

bist du schon seit 30 Jahren weggezogen?

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/za/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-MeldeGBWrahmen%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=49&doc.part=X&doc.price=0.0&paramfromHL=true

wenn du mir jetzt immer noch nicht glaubst ist dir nicht zu helfen:-(

@BiloEscaped

Die Frage ist aber, wie viel nun das Meldegesetz mit einem Führerschein zu tun hat.

sehr viel, da die Abschrift deines Führerscheines und deine Akte erst zum neuen Wohnort geschickt wird wenn du dich ummeldest

da du dich aber nicht umgemeldet, sondern nur abgemeldet hast, blieb deine Akte usw.. von deinem Führerschein am alten Wohnort im Archiv

@ginatilan

Das ist schön, dass die meine Daten haben. Das bringt aber nichts, denn sie wollen/können mir keinen Führerschein ausstellen, so lange ich dort keinen Wohnsitz habe. Ohne Wohnsitz an diesem Ort kein Führerschein, so sagte man mir.

@ginatilan

Und da liegt sie nun und trotzdem stellt mir keiner einen Führerschein aus. Was tun?

Leider ist das wirklich so wie man die mitgeteilt hat. Aber du kannst dich ja in Deutschland für eine kurze Zeit anmelden, bis du deinen Führerschein bekommen hast. Das kann eine Adresse bei einem Bekannten oder Verwandten sein. Hauptwohnsitz heißt ja nicht, dass du da längere Zeit leben musst.

Diese Lösung habe ich jetzt auch vor. Danke!

Wende dich an die Botschaft in deinem Aufenthaltsland. Die können dir weiterhelfen.

Botschaft sagt: Bei Wohnsitz in Spanien an die spanischen Behörden wenden, bei Wohnsitz in Deutschland an die Behörde am Wohnsitz in Deutschland.

Nein, damit ist mir nicht geholfen, denn beides ist nicht vorhanden.