Ersatzbescheinigung Arbeitsbescheinigung Fristsetzung Pflicht?

3 Antworten

Nach einem Telefonat mit dem Arbeitsamt, weiß ich, dass, wenn der Arbeitgeber sich sehr viel Zeit lässt dir eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen du ihm schriftlich eine Frist von 2 Wochen einräumst um sie dir zuzusenden.

Sollte er sich nicht an diese Frist halten, kannst du um Amtshilfe ersuchen. Du musst dir dafür beim Amt dann eine Ersatzbecheinigung besorgen.

Den Brief solltest du aber per Einschreiben mit Rückantwort schicken, damit du dem Arbeitsamt nachweisen kannst, dass du dieses Schreiben versendet hast und die Frist von 2 Wochen um ist.

Nein, musst du nicht, solltest du aber vielleicht. Im Zweifel gilt "ohne schuldhaftes Verzögern". Immerhin ist er gesetzlich dazu verpflichtet.

Ich habe die unausgefüllte Bescheinigung bereits am 5.11. abgeschickt - Ende November hieß es dass das Arbeitsamt sich darum kümmert und heute sagt man mir dass man eh nichts tun könne bevor ich keine schriftliche Frist gesetzt habe.

@Saralina87

Die Arbeitsagentur setzt dem Arbeitgeber eine Frist, bevor Sanktionen erfolgen. Das geht bist zum Bußgeldbescheid.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung zu erstellen. Wieso Ersatzbescheinigung? Hast du das Original verbummelt?

Nein, ich hab nix "verbummelt", ich hab nie was bekommen. Darun geht's ja. Mir wurde auch gesagt dass sich das Arbeitsamt kümmert, jetzt heißt es auf einmal ich muss erstmal selbst eine Frist setzen.

Nein, ich habe nichts "verbummelt", bei mir kam nichts an. Darum geht's ja.Mir wurde auch gesagt dass sich das Arbeitsamt darum kümmert, jetzt heisst es ich muss vorher selbst eibe Frist setzen.