Ersatz blinder alter Scheiben in einer günstigen Mietwohnung - kann Mieter darauf bestehen?

4 Antworten

Naja du hast dich bewusst für eine alte Renovierungsbedürftige Wohnung entschieden u mir ist nicht bekannt dass man Fenster aufgrund des Jahres heute zwingend ausstauschen muss...... sehr sehr alte Häuser haben immer noch die Originalen Fenster drinne.

Aber wenn du gelesen hast dass eine blinde Scheibe Mietmangel darstellt dann stell ein entsprechendes Schreiben mit Fristsetzung auf unter Androhung die Miete ab Dato zu verkürzen u versende per Einschreiben Rückschein.

Auch wäre es dir anzuraten für 80 euro im Jahr dem Mieterschutzbund beizutreten.....

Der betreffende Mieterschutzbund ist zu bedauern.......

@TrudiMeier

Nur weil DU schlechte Erfahrungen hast?

Ich bin zufrieden

@Maleficent666

Nein,es ging bei der Antwort von @TrudiMeier nicht gegen den Mieterschutzbund,sondern letztlich gegen die FS,denn sie akzeptiert einfach keinerlei Tatsachen und Gesetze und auch der Mieterschutzbund wird der FS nicht helfen können.

Dies wird sie sicher aber auch nicht akzeptieren und den Mitarbeiter des Mieterschutzbundes verbal angehen,genau so,wie sie sich hier äußert (auch laut der anderen Fragen)

Deswegen ist der betreffende Mieterschutzbund zu bedauern

@Woelfin1

Richtig. Der arme Mieterschutzbund wird sich dann mit einem beratungsresistenten Mitglied rumärgern müssen und wir uns gleich mit, denn dann behauptet sie, sie werde vom MSB gemobbt und wir dürfens über solche Fragen wieder ausbaden. Obwohl wir ja alle so böse und gehässig sind, hält sie das nicht davon ab uns immer wieder um Rat zu fragen. seufz

@Lotta1965

Sorry.. dann habe ich das Missverstanden... ich habr obige Diskussion nicht verfolgt oder gesehen welche User involviert sind.....ich sah nur endlos kommentare u wollt mir das nicht geben^^

@Maleficent666

Besser ist das........war eine weise Entscheidung :-)  Ich Doofi guck leider nicht erstmal auf den Usernamen bevor ich antworte.... Hätte ich gleich gesehen, wer die Frage gestellt hat, hätte ich mir die Antwort erspart.

@Lotta1965

Kann immer passieren... erst Recht bei dem Gewusel was da oben abgeht ;) da hätt ich auch kein Durchblick mehr :)

1. Blinde Scheiben sind weiß Gott schon bei der Besichtigung nicht zu übersehen. Der Vermieter muss hier nichts austauschen, denn du hast diesen Zustand mit deiner Unterschrift unter den Mietvertrag akzeptiert. Mängel, die bereits bei Einzug bestanden muss der Vermieter nicht beseitgen und sie berechtigen auch nicht zur Mietminderung.

2.

Ich wollte über das Angebot über die Fenster informiert sein, dieses
hatte ich mit dem Fensterbauer vereinbart, da ich den Fenstertyp wissen
muss, damit dafür noch ein entsprechendes Plissee gefertigt wird,

Was geht dich das Angebot über die Fenster an? Würde ich dir auch nicht geben. Wenn du den Fenstertyp wissen willst, frag den Fensterbauer, der kann dir das ja sagen.

3.

ich habe ihn hierüber auch informiert, dass ansonsten die Heizung hätte
ausgetauscht werden müssen, und zwar auf seine Kosten, dieses sagte der
Installateur.

Als Vermieter würde ich bereits darüber nachdenken, wie ich dich am schnellsten wieder loswerde. Man kann nich eine wissentlich eine "Bruchbude" für billig Geld mieten und dann dem Mieter eine Mängelliste vorlegen , die Beseitgung verlangen und dem Vermieter Vorschriften machen. Dafür zahlst du eine günstige Miete und dir dürfte klar sein, dass sich deine Miete immens erhöhen wird, wenn der Vermieter die von dir geforderten Arbeiten machen lässt.

Dass dies nicht die von dir erwartete Antwort ist, weiß ich. Aber ich werde nun mal auch keine Wunschantworten geben.

Blinde Scheiben sind gar nicht schnell zu erkennen, verehrte Lotta. Dieses zeigt sich erst, wenn jemand dann versucht, diese Scheiben zu putzen, und dann merkt, dass sie nicht sauber werden.

Ansonsten habe ich auch die Angebote eingeholt und an den Vermieter weitergeleitet. Ich habe diese Mühe gemacht, und habe alle Arbeit versehen. Mich geht das ja dann eigentlich auch nichts an. Der Vermieter kann mir nicht befehlen, einen Fensterbauer herauszusuchen, und Angebote einzuholen, wie er es getan hat. Das geht mich ja auch nichts an. Er hat diese Arbeit auf mich abgewälzt. Es war nicht einfach, dieses alles zu organisieren, hat mich Zeit gekostet, Telefonate, Termine hier etc. Dazu bin ich auch nicht verpflichtet, schon gar nicht auf Anordnung oder Befehl, wie es hier geschieht.

Der Vermieter lässt hier die Arbeiten auf Befehl ausführen, und nimmt es als selbstverständlich hin. Dieses ist eigentlich auch nicht meine Pflicht. Dann soll er selbst diese Arbeit erledigen.

@Theresaa

Blinde Scheiben sind sehr wohl zu erkennen - man muss nur richtig hingucken. Er zahlt ja auch eine entsprechend geringe Miete.

Was du alles in deiner Wohnung getan hast, ist hier nicht von Bedeutung und interessiert niemanden. Von welchen Anordnungen und Befehlen redest du? Von denen, dier der Fragesteller seinem Vermieter erteilen will? Nochmal: Alles was der Fragesteller hier geändert haben will, war bereits bei seinem Einzug so und somit ist der Vermieter keineswegs verpflichtet, die geforderten Änderungen vorzunehmen. Man kann keine Wohnung für hundert Euro mieten und dann fordern, dass der Vermieter sie auf einen Stand für 1000 Euro bringt. 

@Lotta1965

Es verhält sich alles totaliter aliter. Vorsicht vor vorschnellen Urteilen und Behauptungen. Der Vermieter erteilt hier die Befehle, nicht ich.

@Theresaa

Hab grad erst gesehen, dass DU die Frage gestellt  hast. Dann hätt ich mir die Antwort erspart. Du bist eh beratungsresistent.

@Lotta1965

Und Du sprichst hier von verdrehten Tatsachen. Keine 100 Euro Miete, alles totaliter aliter. Der Vermieter hat hier Geld wortwörtlich zum Fenster hinausgeschmissen durch Fehlinvestitionen, dieses hat mich 2 Monate sinnlose Zeit gekostet und mehrere hundert Euro extra, mein Handwerker hat für ihn gearbeitet und dann haben sie sich gegen mich verbündet, die beiden Herren.

Aber notfalls werde ich den Austausch der blinden Scheiben auch noch selbst finanzieren, dann opfere ich meine Sozialhilfeleistungen bis März, die neuen Scheiben kosten etwa 700 Euro, dann bleibt das Konto wieder leer, aber das bin ich ja gewohnt. Der Glasermeister ist sehr nett, mit ihm werde ich überein kommen, dass ich das in 3 Raten zahle.

@Theresaa

Es bleibt dir unbenommen, die Wohnung auf deine Kosten in den Soll-Zustand zu versetzen, den du erwartest.

Nur ist dir eben - ob bewußt oder nicht - genau der Ist-Zustand vermietet, der bei Mietvertragschluss, spätestens bei Mietbeginn vorhanden war.

Das ist kein Mangel, den der Vermieter zu verantworten und damit auch nicht zu beheben hätte, § 536 I BGB, sondern "Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch".

@imager761

Gibs auf, Imager. Die FS ist bestimmt schon 10 mal umgezogen und es ist immer das gleiche: Überall hat sie was zu meckern und zu bemängeln, wird überall gemobbt und immer sind alle anderen die Bösen. Ansonsten ist sie beratungsresistent. Jegliche Antwort, auch wenn du sie mit entsprechenden § belegen kannst, ist für die Katz. Du kennst doch auch ihre anderen Fragen?!

@Theresaa

.... solche Mieter nehme ich gar nicht erst unter Vertrag.

Ich kennen keinen, der bei den Besichtugungen die Fenster nicht öffnet und schaut, ob alle Beschläge funktionieren, ob Lärm hineinkommt von der Straßenbahn etc., und ob die Scheiben heile und sauber sind.

Auch für mich kann mit dieser Behauptung also etwas nicht stimmen.

@Theresaa

.... und wo bleibt das Geld vom Jobcenter für die Glasversicherung?

@schleudermaxe

Welch reichhaltige schmutzige Phantasie Ihr doch habt, herzlichen Glückwunsch.

Ich bin weder 10 mal umgezogen noch konnte ich hier alles überprüfen. Dieses ist auch nicht üblich. Von 2000 bis 2012 habe ich an einem Ort gewohnt und bin dann noch 3 mal umgezogen, weil die Miete zu teuer geworden war. Am Tage der Besichtigung hier war es sehr stressig, weil ich merkte, dass der Vermieter die Wohnung lieber an Flüchtlinge vermieten wollte, und da habe ich gedacht, ich bekomme sie ohnehin nicht, und habe nicht mehr auf alles geachtet. Zudem stand ich unter Stress, weil ich einem Martyrium mit einer gewalttätigen Alkoholikerin, bei der ich zur Untermiete wohnte, entkommen musste, und da war mir erst einmal alles recht. Es war reine Überzeugungsarbeit, dass ich den Vermieter dazu bewegen konnte, mir die Wohnung zu geben, aber dieses geschah erst draussen vor dem Hause, da konnte ich dann nicht mehr hoch, da der Notar den Schlüssel hatte und bereits gegangen war. Auf der Fahrt zur Bahn haben wir das dann besprochen, und ich war erst einmal erleichtert, dass ich aus diesem Gefängnis mit der schwerkranken Frau fortkam. Der Vermieter hatte die Wohnung gerade gekauft von den Erben einer 95jährigen Buchhändlerin, die hier alles noch gelassen hatte, und war sich wohl selbst nicht im klaren, was mit allen Sachen passieren sollte, die hier standen. Er hatte sie mir überlassen, die schweren Borde mit Büchern und Kleinmöbel, und ich liess sie für die Handwerker in den Keller tragen und inserierte sie unter "gute Tat". Dann entschloss sich der Vermieter, diese Sachen zu verkaufen, liess alles wieder nach oben schleppen, so dass meine Handwerker nicht weiter arbeiten konnten, dann stellte er fest, dass sie sich nicht verkaufen liessen, was ich prophezeit hatte, dann versprach er mir, dass er sie abholen lassen würde, aber dieses Versprechen hielt er nicht ein, und ich konnte gar nicht richtig einziehen, weil diese ganzen Sachen oben standen, da es eine Maisonettewohnung ist. Ich hatte mindestens 100 Anrufe pro Tag erhalten, die wollten alle die Sachen  aus dem Keller abholen, und ich musste allen absagen. Dann fragte mich der Vermieter, ob ich einen sozialen Verein kenne, der die Sachen kostenlos abholen könnte. Welch ein Witz - ich hatte mindestens 100 Interessenten, die sich darum gerissen hätten. Nun sollte ich also diese ganzen Sachen kostenlos entsorgen. Kostenlos? Der Transport und die Entsorgung kosten Geld, aber der Vermieter hat dieses auf mich abgewälzt und sein Versprechen nicht gehalten. Ich hatte Glück, dass FB-Freunde kamen aus Bayern, extra 600 km weit angefahren mit ihrem Hänger, und wir haben dann diese ganzen Sachen, die längst abgeholt worden wären, wenn der Vermieter das nicht aus Geldgier blockiert hätte, an einem heissen Tage aus diesem grossen Schlafzimmer im Dachfirst auf den Hänger getragen. Das war so sinnlos, es hat mich 70 Euro Transport in den Keller gekostet, und den Vermieter 80 Euro Transport nach oben, und dann noch 600 km Fahrt zu mir durch die Freunde, und viel Arbeit, die längst hätte erledigt sein können. Der Balkon wurde von meinem Handwerker vom Vermieter neu verlegt, mit scheusslichen Fliesen, die hier in die Schwarzwaldlandschaft in das Schwarzwaldhaus nicht passen, absolut nicht, hellgrau, wo hier alle braune Terrakottafliesen haben, für viel Geld, so dass ich dann darüber schöne Holzpaneelen verlegt habe, das hat dann nur 300 Euro gekostet. Warum schmeisst der Vermieter Geld im wahrsten Sinne des Wortes Geld "zum Fenster hinaus", und behauptet dann, er habe kein Geld für die blinden Scheiben. Das habe ich ihn gefragt. Ich habe für wenig Geld viel erreicht, und er hat für viel Geld nur sinnlosen Stress verursacht.

So ist die Lage. Franzosen sind etwas anders.

@Theresaa

Warum schmeisst der Vermieter Geld im wahrsten Sinne des Wortes Geld "zum Fenster hinaus",

Das geht dich doch überhaupt nichts an! Auch nicht, wenn er sein Geld im Kamin verbrennt!

und behauptet dann, er habe kein Geld für die blinden Scheiben

weil es so ist!

Und wann begreifst du endlich, dass du kein Anrecht auf neue Scheiben hast? Du willst immer etwas haben was dir nicht zusteht und behauptest, dass wir Tatsachen  verdrehen. Nein, das tun wir nicht - wir geben dir nur keine Wunschantworten. Aber wenn du  der festen Ansicht bist, dass wir das tun und dir nur an den Karren pinkeln wollen - warum zum Teufel fragst du dann hier immer wieder?

Ich denke,die Wohnung ist so günstig,weil sie Mängel hat.

Wenn du neue Fenster ect haben willst,musst du mit einem deutlichen Mietaufschlag rechnen.

Erkundige dich mal nach dem ortsüblichen Mietspiegel und rechne dann mal hoch,ob du dir die Wohnung dann noch leisten kannst

Ich würde eher sagen, wenn ich die Wohnung wieder verlasse in dem Zustand, in dem ich sie gemietet habe, dann wird der Vermieter grosse Probleme und vor allen Dingen grosse Kosten haben. Ein grosses Dachfirstschlafzimmer, in das das volle Mond - und Sonnenlicht scheint und für welches eine Verdunkelung aufgrund der riesigen schrägen Fensterfront eigentlich zwischen 1500 und 3000 Euro kostet, die ich günstiger organisieren konnte, eine uralte Küche mit 30 Jahre Schlick und ausgeleierten vergilbten kleinen Schubläden, Herd neben Kühlschrank, uralter verfärbter Teppich, kein Waschmaschinenanschluss, uralte nicht mehr fixierbare und verstopfte Duschköpfe, defekter Wasserkasten WC, offen und total braun, WC vergilbt und unhygienisch, mangelndes Licht im Bad...........und alles vollgestellt mit Regalen und vielen schweren Büchern, Kleinmöbeln, schwere Glasvitrine, Marmortisch............

@Theresaa

Was willst du eigentlich ?

Hat der Vermieter dich mit vorgehaltener Waffe gezwungen,den Mietvertrag zu unterschreiben?

Sicher nicht.

Du hast die Wohnung gemietet,weil Geiz ja geil ist,und jetzt willst du für ein paar Kröten im Monat eine sanierte Wohnung. 

Wenn dir das alles nicht passt,steht es dir frei,die Wohnung wieder zu verlassen und dir eine neue zu suchen.

@Theresaa

Da denkst du schon wieder falsch: Ohne Übergabeporotkoll kommst du für Schadensbehebung während einer Mietzeit auf und es gibt genug Interessenten, die den renovierungsbedürftigen Zustand für günstige Miete akzeptabel finden oder hinnehmen können, dass sie sich nichts besseres leisten können.

Ich denke,die Wohnung ist so günstig,weil sie Mängel hat.

Hat sie aber nicht, sondern einen Ist-Zustnd, der hingenommen wurde.

@Woelfin1

Jede Antwort ist hier vergebene Liebesmüh......

@Lotta1965

Antworten die auf Fehleinschätzungen basieren und nur dazu dienen, mich niederzumetzeln, ganz sicher.

Der Vermieter ist  Franzose, und er schätzt meine hohe Bildung, die insbesondere die perfekte Beherrschung der französischen Sprache, Literatur etc. umfasst, da ich u.a. Romanistik, Latein etc. studiert habe, er schätzt es, dass er mit mir in perfektem Französisch immer korrespondieren kann, dieses war ausser dem Umstand, dass ich mich in einer akuten Notlage befand und einem 9monatigen Martyrium bei einer schwerkranken und gewalttätigen Alkholikerin zur Untermiete entkommen musste, auch der Grund, dass er mir diese Wohnung vermietete. Er wusste, dass ich Künstlerin bin mit einem feinen Geschmack, alleinstehend, und dass ich die Wohnung positiv verändern und nicht verwüsten würde.

Wenn ich hier ausziehen und alles in den Zustand versetzen würde, in dem ich es hier gemietet habe, würde dieses für den Vermieter bei weitem die Kosten für die blinden Scheiben übertreffen, egal, wer hier einzieht.

Das Leben sollte nie eine Einbahnstrasse sein.


@Theresaa

Wie schon geschrieben,dir steht es frei,dir jederzeit ein neue Wohnung zu suchen.

Und bis dahin hänge Decken oder Tücher an die Dachfenster und da es eh jetzt wieder die dunkle Jahreszeit beginnt,stören auch die trüben Fenster nicht.

Aber du kannst weder die Miete mindern,noch den Vermieter in irgend einer Form zur Sanierung nötigen.

Das Leben ist nun mal kein Ponyhof.....such dir einen Job,dann kommst du weg vom Sozialamt und du kannst dir eine 1000 € teure,sanierte,Wohnung leisten

@Theresaa

Hast du eigentlich schon mal darüber nachgedacht, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen?

@Lotta1965

Hast Du schon einmal daran gedacht? Kann ich Dir nur empfehlen.

@Theresaa

Theresaa...du verkennst einfach,was dir als Mieter zusteht.

Du hast diese Wohnung so genommen,mit diesen Scheiben und mit der Heizung.

Ob der Vermieter auf den Balkon pinke oder Signal-gelbe Fliesen verlegt,ist seine Sache.

Wenn es dir nicht passt,musst du auf deine Kosten,wie jeder andere Mieter auch,was drüber legen (wie du es auch gemacht hast,was aber nicht erwähnenswert ist...ist ja dein eigenes Schönheitsempfinden).

Auch die Verdunklung des Dachfensters ist deine Sache. Hättest auch einfach Decken verhängen können,anstatt sau teure Verdunklung.

Du lebst vom Sozialamt,also sei froh,dass du ein Dach überm Kopf hast.

Wie ich schon schrieb...such dir einen Job,dann kannst du in eine frisch sanierte Wohnung umziehen.

Übrigens hab ich in meiner Wohnung auch keinen Waschmaschinenanschluss..... die hängt mit einem T-Stück an der Küchenspüle

@Woelfin1

Und es war auch Sache des Vermieters, diese ganzen schweren Sachen, die durch meine Initiative längst abgeholt worden wären, dann von dem oberen Raum abholen zu lassen, wie zugesagt. Er hat dieses nicht getan, sondern mir dieses aufgebürdet. Es war Sache des Vermieters, selbst Angebote über Dachfenster einzuholen, dieses war auch nicht meine Aufgabe. Er hat dieses von mir verlangt, und es war meine Freundlichkeit, dieses zu tun, aber es war seine Sache.

Ich bin hier kein herumkommandierbarer Putzlumpen. Leider war der Vermieter Schulleiter, und solche Menschen tun das leider gerne. Aber dem muss ich mich auch nicht beugen, und gebe daher auch Contra, denn ich bin keine kleine Göre, keine kleine Schülerin, die das mit sich machen lassen muss, pardon.

@Theresaa

Du arme...das Wort NEIN hat man dir anscheinend noch nicht beigebracht.

Du stellst dich in all deinen Fragen hier als die Arme,Kleine dar,die es von allen Seiten um die Ohren bekommt...immer sind die anderen schuld.

Du lässt dir alles "aufbürden" und maulst dann im I-Net.



Dann fragte mich der Vermieter, ob ich einen sozialen Verein kenne, der die Sachen kostenlos abholen könnte.

Er hat nichts davon gesagt,dass du einen Bekannten aus Bayern ankarren sollst

Ansonsten habe ich auch die Angebote eingeholt und an den Vermieter weitergeleitet. 


Warum machst du das ? Wie kann er das von dir "verlangen"? Was wären denn die Konsequenzen,wenn du das nicht machst? Hat er dir diese dargelegt ?

Steht das alles so im Mietvertrag,das du diese ganzen Aufgaben hast?

Du bürdest dir selber die Arbeit auf und beschwerst dich hinterher auch noch.

Klodeckel und Duschköpfe sind übrigens auch Mietersache.

Den Klo bekommt man mit Waschsoda und Essigessenz wieder blitzeblank !


.



@Woelfin1

Wobei sie immer noch nicht kapiert hat, dass der Vermieter kein Angebot für die Fenster einholen muss, weil sie kein Anrecht darauf hat. Erst reißt sie die Dinge an sich - dann jammert sie rum - und will einen Orden dafür! Meine Güte - bei jeder Frage immer das Gleiche, der böse böse Vermieter, die bösen bösen Nachbarn, alle sind so schlecht zu ihr........... ich bin raus!

@Lotta1965

Eigentlich ist mir meine Zeit zu schade, um auf solch gehässigen Antworten noch zu antworten.

Kümmert Euch um Euren eigenen Frust und lasst ihn nicht hier ab.

Es war ein grosses Glück, dass die Freunde aus Bayern kamen. Ich habe kein Handy und hatte 2 Wochen lang kein Telefon hier, kein Internet, und hätte keinen anderen finden können,aber keinen. Das war ein sehr grosses Glück.

Einen Orden bekommt Ihr für extra grosse Gehässigkeit und Unsachlichkeit, ohne Kenntnis der Zustände.

AMEN.

@Theresaa

Komisch,dass du nicht merkst,dass du hier mit deinen Ansichten vollkommen alleine bist.

Von daher würde ich an deiner Stelle mal überlegen,ob die Community nicht doch Recht hat.

Wer hier Fragen stellt und nur hofft,dass er gepampert wird,ist hier einfach falsch.

Armer,ausgebeuteter Mieter-böser Vermieter......nein,so ist es nicht immer.

Es steht dir frei,beim Mieterschutzbund einzutreten,aber ich befürchte,wenn die nicht nach deinem Mund reden,haben die auch keine Ahnung.

Gehab dich wohl und viel Spaß in deinem unterdrückten Leben.

@Theresaa

Einen Orden bekommt Ihr für extra grosse Gehässigkeit und Unsachlichkeit, ohne Kenntnis der Zustände.

Gehässig ist hier niemand, unsachlich schon gar nicht und die Zustände kennen wir ausreichend. Schließlich beschreibst du sie in jedem Kommentar ausführlicher und ausführlicher - nur leider immer etwas abgewandelt. Und das Mietrecht lässt sich nun mal nicht nach deinen Wünschen umdrehen - auch wenn du das nicht glauben willst.

@Theresaa

dass ich Künstlerin bin mit einem feinen Geschmack,

Nicht jeder , der sich Künstler nennt, hat auch einen guten Geschmack.

"Ist das Kunst oder kann das weg"

in Gedenken an Joseph Beuys :-)

Ich glaube, da hast du etwas falsch verstanden: Austattungszustand, wie er vor Mietbeginn vorhanden war wie blinde Fensterscheiben geringer Wärmedämmung oder Heizkörper ohne Thermostat erklären den günstigen Mietpreis und geben keine Mietminderung her. § 536 I 1 BGB ist da ebenso eindeutig wie einschlägig.

G imager761