Errichtung Gartenzaun
Unser neuer Nachbar hat sein Grundstück vermessen lassen. Es wurden zwei neue Messpunkte festgelegt. Darf ich einen Zaun genau auf der Grundstücksgrenze errichten oder muss ich einen Abstand von der Grundstücksgrenze einhalten?
4 Antworten
Du darfst direkt auf der Grenze bauen. Ich gebe dir aber den Tipp evtl so 30-50 cm Abstand zu halten. Einfach um Ärger mit dem Nachbarn zu vermeiden und ab und zu vermessen sich die Messleute auch :)
Wenn du eine Hecke an den Zaun pflanzen willst rate ich dir sogar 1m Abstand zu halten. Dann kannst du gepflegt mit der Heckenschere dran lang laufen ohne das jemand meckern kann :)
Gruß :)
Der Abstand von Pflanzen ist detailliert im Landesnachbarrechtsgesetz geregelt.
Und Zäune sind nach Landesbauordnung nur dann Einfriedungen, wenn sie unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Es kommt immer darauf an WAS es für ein Zaun ist. Erkundige Dich bei Deinem zuständigen Bauamt welche Bedingungen es in Deinem Bundesland gibt. Die können nämlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Auch Infos für die Kosten einholen. Manchmal müssen beide den Zaun zahlen.
Du darfst "neben" der Grenze auf Deinem Grundstück einen Zaun ziehen. Informiere Dich aber vorher, welche Zäune nach Bebauungsplan und/oder Ortsbausatzung zulässig sind und beachte das Landesnachbarrechtsgesetz
was würden sie als gerecht empfinden
1. direkt auf der Grenze
2. 20 cm in seine Richtung
3. 20 cm in ihre Richtung ?
4. vielleicht er nen Zaun, sie einen Zaun, dazwischen niemandsland
haben sie so was in der Praxis mal gesehen