Erpressung, Morddrohungen, Beledigung und Belästigung über Instagram strafbar?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt bei strafbaren Handlungen überhaupt keinen Unterschied zwischen Internet und "real life", soll heißen, für das Internet gibt es keine separaten Strafgesetze.

Würde mich wundern, wenn die Polizei solche Anzeige abweist, es können da aber nur die Eltern handeln, ggf. mit Rechtsanwalt.

Ich würde raten, solche Geschichten immer anzuzeigen, Minderjährige müssen das zusammen mit Ihren Eltern durchziehen.

IP-Adressen etc. müssen dann herausgegeben werden, wenn ein richterlicher Beschluß vorliegt und dieser wird ggf. erteilt im Rahmen einer Ermittlung, die Polizei alleine kann die Herausgabe der Adressen nicht anordnen.

Bekommst den Stern, wenn ich ihn vergeben kann

wieso soll "eine behörde anfragen", wenn die polizei eine anzeige abgewiese hat?

Ich meinte damit, dass nur die Polizei an die Daten kommt. Deswegen sind meiner Meinung nach auch die Chancen sehr niedrig, da die Polizei, wie du schon sagtest, die Anzeige abgewiesen hat.

Wirklich eine Anzeige darf keine Polizei abweisen. Nur wäre es blöd wenn die Polizei weil Du mit einem Stift an die Hauswand einen Zettel gelegt hast, ermitteln müßte z. B. Aber wenn Du trotzdem auf die Anzeige bestehst muß die Polizei auch wegen sowas ermitteln. ;-)