Eröffnen des Girokonto wurde von der Bank abgelehnt: Welche Beschwerdestelle ist zuständig?

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Was für ein Konto wollte er eröffnen? Ein "normales" Girokonto oder das sog. "Girokonto für jedermann"? Falls ihm das verweigert wurde, kann er sich an die entsprechende Kundenbeschwerdestelle wenden (siehe http://www.zka-online.de/zka/zahlungsverkehr/girokonto-fuer-jedermann.html).

Er verhält sich richtig, indem er nichts macht. Wenn eine Bank einen Kunden ablehnt, ist das allein deren Sache. Würdest Du einen Kunden haben wollen, von dem weißt, er kann nicht zahlen? Siehste! Ich auch nicht.

Laut Gesetzt muss jede Bank jemandem ein Girokonto geben, wenn er allerdings in seiner Vergangenheit finanziell negativ aufgefallen ist, kann er nur ein Guthabenkonto eröffnen. Das muss im Vorfeld geklärt werden.

Eine Bank muß gar nichts! Es kann durchaus gegen einen Kunden entschieden werden!

Welches Gesetz soll das bitte sein?

Die Grundlage für die Prüfung von Girokonto-Anträgen bildet eine Vielzahl von Kriterien, wie z. B. die berufliche Situation, Beschäftigungsdauer sowie SCHUFA-Informationen. Die Ablehnung eines Girokonto-Antrages basiert also nicht auf einem Kriterium, sondern ist das Ergebnis einer Gesamtbetrachtung.

Es gibt keine Verpflichtung für eine Bank Ihnen ein Konto zu eröffnen, ebenso wenig für eine Andere Firma Sie als Kunde zu akzeptieren. Dieses liegt im Ermessen der jewieligen Firma.

Eine mögliche 'Ausnahme' bestünde jedoch bei Sparkassen und Volks und Raiffeisenbanken in der Form Ihnen (Dem Schwager) ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen