Erneute Vormundschaft, wieder Pflegegeld?
Guten Tag. Es geht um eine Bekannte von mir. Sie hatte vor einigen Jahren ein Pflegekind aufgenommen. Nach 10 Jahren ist das Pflegekind von Zuhause abgehauen, weil es die Regeln in dem Haus nicht mochte (der Junge ist 15). Jetzt nach einem Jahr kam er wieder zurück, hat sich für alles entschuldigt und will wieder bei der Familie sein. Jetzt gab es natürlich Termine beim Jugendamt, etc. er ist nun wieder da. Jetzt geht es um das Pflegegeld. Die meinen, dadurch, dass er ein mal gegangen ist, besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Ist das richtig? Meine Bekannten sind nicht auf das Geld aus, aber diese Aussage machte sie ein wenig stutzig. Sie sollte einen Brief unterschreiben, dass sie drauf verzichtet. Sie hat dies aber noch nicht getan und wendet sich erstmal an ihren Anwalt. Der kennt die ganze Geschichte. Kennt ihr euch damit eventuell aus? Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Wenn ein 15jähriges Kind/Jugendlicher in einer Pflegefamilie lebt, besteht für die Pflegefamilie IMMER ein Anspruch auf Pflegegeld. Das Kind ist minderjährig und somit gibt es auch Pflegegeld. Deine Bekannt soll auf keinen Fall eine Verzichtserklärung unterschreiben. Das ist Rechtswidrig.
Ich habe auch 2 Pflegekinder großgezogen. Der eine ist mit 18 ausgezogen und der andere hat bei mir gewohnt bis er seine Ausbildung beendet hatte. Selbst für ihn habe ich noch während seiner Ausbildung Pflegegeld bekommen obwohl er schon volljährig war.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie arbeitet nun mit ihrem Anwalt zusammen
Nein, so einfach läuft das nun auch wieder nicht fürs JA.
Wo war der Junge in diesem Jahr und was hat er gemacht?
Ah, OK.
Dann sollten sich die Pflegeeltern bemühen, ihn wieder als Pflegekind zu bekommen und da Einsatz zeigen.
Wenn er da mehrere Sachen abgebrochen hat, ist das Jugendamt wenig geneigt, ihm da noch einen Wechsel zu genehmigen.
Ich weiß nicht, wie das bei euch ist. Aber hier ist das Geld fürs Jugendamt mehr als nur knapp. Und wenn man dann darlegen kann, dass es ja wesentlich günstiger ist als das Heim und dass das Kind sich wirklich Mühe geben will und wirklich erkannt hat, dass aus der ersten Familie wegzugehen ein Fehler war...
Die haben die Vormundschaft wiederbekommen. Hat auch wieder Abschluss an die Schule, ist sehr gut in der Schule. Also hat sich alles zum Positiven gebessert. Deswegen frage ich mich auch, wieso die darauf behagen, dass sie diesen Brief unterschreibt.
Sorry, aber mir fehlt heute die Zeit um zu recherchieren.
aber du kannst dich ja mal im Gesetz einlesen:
Erst in einer anderen Pflegefamilie und dann im Pflegeheim. Hat nur die Schule besucht