Erneute Vormundschaft, wieder Pflegegeld?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ein 15jähriges Kind/Jugendlicher in einer Pflegefamilie lebt, besteht für die Pflegefamilie IMMER ein Anspruch auf Pflegegeld. Das Kind ist minderjährig und somit gibt es auch Pflegegeld. Deine Bekannt soll auf keinen Fall eine Verzichtserklärung unterschreiben. Das ist Rechtswidrig.

Ich habe auch 2 Pflegekinder großgezogen. Der eine ist mit 18 ausgezogen und der andere hat bei mir gewohnt bis er seine Ausbildung beendet hatte. Selbst für ihn habe ich noch während seiner Ausbildung Pflegegeld bekommen obwohl er schon volljährig war.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie arbeitet nun mit ihrem Anwalt zusammen

Nein, so einfach läuft das nun auch wieder nicht fürs JA.

Wo war der Junge in diesem Jahr und was hat er gemacht?

Erst in einer anderen Pflegefamilie und dann im Pflegeheim. Hat nur die Schule besucht

@Harald587

Ah, OK.

Dann sollten sich die Pflegeeltern bemühen, ihn wieder als Pflegekind zu bekommen und da Einsatz zeigen.

Wenn er da mehrere Sachen abgebrochen hat, ist das Jugendamt wenig geneigt, ihm da noch einen Wechsel zu genehmigen.

Ich weiß nicht, wie das bei euch ist. Aber hier ist das Geld fürs Jugendamt mehr als nur knapp. Und wenn man dann darlegen kann, dass es ja wesentlich günstiger ist als das Heim und dass das Kind sich wirklich Mühe geben will und wirklich erkannt hat, dass aus der ersten Familie wegzugehen ein Fehler war...

@Menuett

Die haben die Vormundschaft wiederbekommen. Hat auch wieder Abschluss an die Schule, ist sehr gut in der Schule. Also hat sich alles zum Positiven gebessert. Deswegen frage ich mich auch, wieso die darauf behagen, dass sie diesen Brief unterschreibt.