Erneute Probezeit bei Ablegung eines weitern Führerscheins?

1 Antwort

Nein, die Probezeit gibt es nur einmalig beim Erwerb einer Fahrerlaubnis ab Klasse A1 oder höher, siehe Straßenverkehrsgesetz:

§ 2a Fahrerlaubnis auf Probe

 (1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Kommt also später eine weitere Fahrerlaubnisklasse hinzu gibt es dafür keine neue Probezeit.