Ermittlungsverfahren wie verhalten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Jetzt kam ein Brief vom Zollamt wegen Ermittlungen auf Verdacht des Betruges. Schriftliche Anhörung.

Wie konnte das denn überhaupt zugestellt werden wenn sie im Ausland wohnt?

Danach ist sie für 1-2 Jahre zu Bekannten nach Australien.

Sie ist bei mir gemeldet. Ist im Ausland für ein Work and Travel Jahr und übernachtet bei Bekannten. Eine Anschrift habe ich nicht, da sie das Land bereist und bei verschiedenen Leuten unterkommt.

@renate247

Seit ihr des Wahnsinns fette Beute?

Wenn sie in Deutschland gemeldet ist, muß sie auch ihre Post lesen und Ladungen nachkommen.

Wenn du das jetzt den Behörden offen legst daß sie für mehrere Jahre in Australien ist , ist das ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Aber das ist das ganz ganz kleine Problem. So lange sie bei dir gemeldet ist, ist sie auch dort Steuerpflichtig. Versteuert sie ihren Lohn aus Australien in Deutschland?

@Effigies

Oje jetzt wird es mir ein wenig zu viel . Hilfe ! Ich weiß das sie sich beim Arbeitsamt, Krankenkasse ect abgemeldet hat.. Und das auch angab. Nach Australien darf man ja nur für 1 Jahr. Evt. 1 zweites Jahr. Gearbeitet hat sie bis jetzt noch nicht.soweit ich das weiß. Und wenn dann nur für Kost und Bett. Es machen doch sehr viele junge Leute dieses Work and Travel. Falls sie was verdient gibt sie das auch im Land wieder aus. Das Leben ist teuer da. Aber mehr weiß ich nicht. Kannst du mir einen Tipp geben ?

@renate247

Was heist jetzt schon wieder sie hat sich bei der Krankenkasse abgemeldet?

@Effigies

Muss man solange man nicht in Deutschland ist. Sie hat eine Auslandskrankenversicherung und ist erst wieder bei der Krankenkasse angemeldet wenn sie sich wieder zurück meldet.

@renate247

Aber sie is im Ausland versichert, na immer hin. Wollte schon wieder nen Schreck kriegen ;o)

@Effigies

Ist das jetzt dein Rat ? Vielen Dank .

@renate247

Nein, ich bin noch am Grübeln (und hab ab und zu noch was anderes zu tun )

Du mußt den Typ vom Zoll irgendwie überzeugen, daß da nix ungesetzliches passiert ist und das Geld sofort zurück gezahlt wurde. Wenn Du das ned schaffst, erstattet der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, und dann gibt es ne offizielle Vorladung und sie darf wegen 74,50 € extra von Australien hier her fliegen.

@Effigies

Ok vielen Dank. Ich werde einfach mal anrufen und nachfragen wie ich mich verhalten soll. Schließlich hat sie es bestimmt nicht bewusst gemacht. Halt jung und unerfahren. Und eine offizielle Vorladung oder Verhandlung wird es bei der Summe hoffentlich nicht geben. Da sind die bürokratischen Kosten ja höher. Aber wissen kann man das nie. Danke nochmals !

Du verhältst dich immer richtig, wenn du die Wahrheit sagst... Weise darauf hin, dass sich deine Tochter im Ausland befindet und schreibe die aktuelle Anschrift von ihr in den Brief.