Ermittlungsverfahren wegen Betrug wegen geringem Wert eingestellt - lohnt sich Zivilklage?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde dir Raten erstmal ein gerichtliches Mahnverfahren anzustreben. Solche Leute ignorieren meist alle Schreiben zu dem Thema, nach dem Motto "passiert mir eh nix". Wenn Sie das auch bei der Aufforderung zur Stellungnahme tun, dann erkennen Sie automatisch die Schuld an und du erhälst einen rechtskräftigen Titel ganz ohne Zivilklage. Und mit dem Titel kannst du dann auch direkt vom Konto pfänden lassen (sofern bekannt) oder einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Und zwar nicht nur über die 12€ sondern auch über die Gerichtsgebühren/Vollstreckungskosten und evtl. die Kosten für einen von dir beauftragten Anwalt.

Es besteht natürlich das Risiko, dass es nichts zu hohlen gibt, dann bleibst du auf den ganzen Kosten sitzen.

Herzlichen Dank für diese wirklich hilfreiche Antwort!

Dir steht es frei Zivilklage einzulegen. Es könnte jedoch passieren, dass du keinen Anwalt findest, der für dich arbeitet. Bei dem Streitwert von 12€ macht ein Anwalt keinen Gewinn. Wahrscheinlich kostet ihn der Aufwand, den er für dich betreiben müsste, mehr als er verdient.

du müsstest also evtl allein Klage einreichen. Das Gericht wird evtl versuchen, bei so einem geringen Streitwert das Verfahren an eine Streitschlichtungstelle abzugeben.

Alle Kosten (RA, Gericht: das wären zusammen etwas über 200€, wenn ich richtig überschlagen) müsstest du vorab bezahlen, könntest diese aber bei Obsiegen vor Gericht gegen den Beklagten geltend machen.

Alternativ kannst du auch ein Mahnverfahren einleiten, wie erfolgreich das ist, weiß niemand.

"Bei dem Streitwert von 12€ macht ein Anwalt keinen Gewinn."

Für kleine Streitwerte gibt es einen Midnestsatz den der Anwalt verlangen kann, damit genau dass nicht passiert.

@5432112345

Was ist das denn für ein Mindestsatz, Also wie hoch ist der? Und wo ist das geregelt? Oder meinst du dann ein Stundenhonorar?

@EphraimUlk

§13 RVG

"(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro 45 Euro."

Auch wenn der Streitwert nur 1€ ist kann der Anwalt so viel verlangen, als wären es 500€.

@5432112345

Ja, der Wert ist mir klar. Da bist du mit Geschäfts- und Terminsgebühr bei sagenhaften 112,50€ Für den gesamten (!) Rechtsstreit. Wenn du jetzt überlegst, dass der RA mindestens (!) einen Schriftsatz ans Gericht schicken muss und dann evtl auch mindestens einen Termin wahrnehmen muss, kommst du auf eine Stundensatz jenseits von gut und böse. Das meinte ich mit „Minus machen“. Klar, er verdient Geld. Aber der Kosten-Nutzen-Aufwand fällt da wohl negativ aus.

@EphraimUlk

Wenn der RA das Schreiben selbst aufsetzen und zur Post geben muss, weil er sich keine RA-Assistenten leisten kann, dann hat er die 112,50€ sehr nötig.

Zumal es sich hierbei um den Mindestsatz handelt, den der RA verlangen muss, damit es nicht zu Dumpingpreisen kommt. Wenn es keine RA gäbe die für so wenig arbeiten würden, dann bräuchte man ja solche Regelungen nicht, oder?

Außerdem kann der RA noch andere Dinge abrechnen. Erstberatung, Aufwandspauschalen, außergerichtliche Vertretung (Brief an den Schuldner) etc.

Kurz: Man findet RA die sich um solchen "Kleinkram" kümmern.

@5432112345

Super, dann wird der Gute ja doch noch seine 12€ erhalten.