ermittlungsverfahren und Brief von der Polizei?

3 Antworten

Du musst den Termin bei der Polizei nicht wahrnehmen. Als Beschuldigter musst du ohnehin nichts zum Tatvorwurf sagen darfst sogar lügen was in dem Fall aber nicht viel bringt.

Wenn du nicht hingehst wird das Verfahren ohne deine Aussage fortgesetzt. Die Unterlagen werden von der Polizei gesammelt und dem Staatsanwalt übergeben. Dieser entscheidet ob er Anklage erhebt (in dem Fall wahrscheinlich). 

Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung in der dir im Falle einer Verurteilung dein Strafmaß genannt wird.

Als Jugendlicher voraussichtlich Sozialstunden, als Erwachsener vermutlich Geld- oder Bewährungsstrafe. In den Knast musst du jedenfalls dafür nicht.

Na klar musst du dahin! Du wurdest vorgeladen, das kann man nicht einfach ignorieren...

Wenn du einfach den Fahrschein eines anderen mit deinem Bild genommen hast, ist das Leider Betrug und wenn die Deutsche Bahn das zur anzeige bringen möchte ist das ihr gutes Recht...

Also, geh zur vorladung und hoff einfach dass du mit einem Blauen auge davon kommst. Einen Tipp hier: Reue sehen die immer gerne...

LG

Wieso sollte man sowas dummes tun? Als Beschuldigter zur polizeilichen Vernehmung zu gehen ist so ziemlich das dämlichste was man tun kann. Meinen Namen und meine Adresse kann ich denen auch am Telefon sagen.

@augsburgchris

Die haben eindeutige Beweise gegen ihn wenn sie den Fahrschein eingesackt haben... 

ich würde vermutlich auch auf die Vorladung vom Staatsanwalt warten und da dann vorsprechen, den Gerichtlichen Termin kannst du ja auch nicht einfach verpennen.

Vielleicht dumm formuliert, du MUSST nicht dahin.. aber du solltest. 
Und warum sollte es Dumm sein zu seiner Vorladung zu gehen? Wenn er nicht hingeht wirds aufjedenfall vor Gericht kommen, vielleicht kann er so noch was rausreißen...

Aber soll er selbst entscheiden.

@augsburgchris

Wenn du schon Post von der Polizei hast, braucheb die deinen Namen und deine Adresse nicht mehr. Der Brief ist schliesslich bei dir angekommen also haben die beides bereits ;-)

@Gorgo1337

Wie kommst du jetzt auf den Kontext? :D

@Gorgo1337

Zu ein polizeilichen Vorladung sollte man nie gehen. Ein falsches Wort im Protokoll und das wird einem in der Hauptverhandlung vorgehalten. "Rausreißen" kann man hier gar nichts weil die Polizei keine Entscheidung trifft. Sie sammelt nur Fakten.

Entscheiden wird der Staatsanwalt. bzw wenn er Klage einreicht (allein abhängig von der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung und nicht von einer Aussage des Beschuldigten) ein Richter. 

Reue kann man dann immer noch zeigen. 

@Gorgo1337

Eben aber mehr muss man der Polizei nicht sagen. Nur die Personalien.

@augsburgchris

Ja... und woher nimmt der Staatsanwalt der das entscheidet dann diese Fakten? Genau... er kriegt sie von der Polizei, bei der du vorher vorgesprochen hast.

ich sage ja nicht dass du damit was reißen kannst... und ja man kann sich leicht verplappern.

Ich glaube nur dass es tgl. so viele Fälle gibt, in der die DB genau das mit Leuten macht. wenn da ein SA in einem Protokoll ließt, wie der Beschuldigte seiine Tat zutiefst bereut und dass er es bestimmt nicht wieder machen wird, sieht er vielleicht von einer Klage ab und verhängt nur eine kleine Geldstrafe oder sowas... ist aber tatsächlich eher unrealistisch.

Also, ich finde das liegt im ermessen des Beschuldigten ;) Einfach zu sagen "Geh da nicht hin!" finde ich auch etwas verwerflich. Naja

Ichdenke, dass du auf jeden Fall den Termin wahrnehmen solltest, um deine Lage zu schildern. :)

Das kann man in der Hauptverhandlung (sofern es eine gibt) immer noch.