Ermittlung Unterhalt Kind mit Selbstbehalt für neue Familie mit Frau und 2 Kinder

3 Antworten

Seit dem 01. januar 2008 gilt das gesetz, dass alle Kinder gleich zu behandeln sind - egal ob ehelich oder nichtehelich. Und unabhängig vom Alter (außer es ist volljährig). Das heißt in deinem Fall für dich, dass dein Sohn aus früherer Beziehung den gleichen Status hat wie deine Kinder in jetziger Beziehung. Dein Selbstbehalt liegt bei 900 Euro deine Ehefrau wird nicht miteingerechnet, da erst die Ansprüche der Kinder erfüllt sein müssen und sie dann erst Unterhaltsansprüche hat. Dein Selbstbehalt wird also nicht höher! Nur durch deine beiden Kinder in jetziger Beziehung erreichst du einen höheren Selbstbehalt. Auf deinen Selbstbehalt darfst du folgendes aufrechnen: 5 % berufsbedingte Pauschale, Vorsorge für Alter und Krankheit (Rieserrente, Rentenvorsorge) falls dies nicht besteht ein Sparbuch das für solch einen zweck angeschafft werden darf. Also: Selbstbehalt + Unterhalt für das 1. Kind + Unterhalt für das 2. Kind + 5% berufsbedingte Pauschale + Riesterrente (Sparbuch) ergibt deinen genauen Selbstbehalt. Diesen Selbstbehalt nimmst du jetzt und schaust in die Düsseldorfer Tabelle nach, somit siehst du, was du ganz genau für dein 1. kind aus 1. beziehung bezahlen musst.- Miete, Strom, Auto, all das MUSS leider von deinem Selbstbehalt aufgebracht werden. Deine Ehefrau hat KEINEN anspruch auf unterhalt (zumindest nicht in der ehe). auch das gesetz ist ab den 1. januar 2008 herausgekommen. erst die kinder DANN die Frauen - auch nach der Scheidung gilt das prinzip.

Du hast ggü. den minderjährigen Kindern eine SB von 900€. Punkt.

Bei dem genannten Einkommen wäre für den 8jährigen Sohn ein Zahlbetrag von 374€ fällig.

Nach Berücksichtigung der Stufung könnte man eine Stufe runter stufen, dann Zahlbetrag 327€.

Eine gute Seite zu dem Thema findest Du hier: www.treffpunkteltern.de

Leider oder auch richtiger Weise ist es so, dass der Unterhalt der Reihe nach geht. Das erste Kind ist tatsächlich zuerst zu berücksichtigen. Man geht davon aus, dass die Ehe wissenden Auges eingegangen wurde, Deine Frau wusste dass es wegen der Unterhaltspflichten zu finanziellen Engpässen kommen müsste. Zur Not müsste sie eben mit hinzu verdienen.