Ermittlung Beschäftigungsumfang

2 Antworten

Wenn ein MA statt fünf nur vier Tage/Woche arbeiten will und an allen Tagen die selbe Arbeitszeit gilt, reduziert sich seine Arbeitsleistung bei gleicher Stundenzahl/Tag auf 80%.

Warum willst Du das komplizierter machen als es ist?

Ich persönlich würde es bei dem schlichten Ansatz ja gerne belassen. 

Allerdings würde ich auch gerne verstehen, wie ich den logischen Ansatz (4 von 5 = 80%) mit der Berechnung der Krankenkasse und des Abrechnungssystems in Einklang bringe. Fakt ist nämlich, dass sich aus diesen Ansätzen andere Prozentsätze ergeben, weil sie auf Anzahl Monats- bzw. Jahrestage abheben.

@Thunderstorm500

Sorry, wie Du mit Deinen Programmen umgehen musst, kann ich Dir nicht sagen.

Aus Deiner Fragestellung war aber auch (wenigstens für mich) nicht ersichtlich, was Du genau wissen willst.

ich denke, du hast bei deiner berechnung die wochenarbeitszeit und den tarifvertrag ausser acht gelassen....

Ich wüsste spontan nicht, was das am Resultat ändern sollte. Dann rechne ich mit Stundeneinheiten (32 h von 40 h) und komme wieder auf dieselben prozentualen Ergebnisse (80%).

@Thunderstorm500

ich bin nur von mir ausgegangen.. ich arbeite 80 % TZ an 4 arbeitstagen, habe aber dadurch weniger als die tarifliche stundenzahl pro tag...