Ermäßigter Krankenkassenbeitrag für Selbständige
Hallo,
kennt sich hier jemand mit Krankenversicherungen aus?
Ich habe mal gelesen das man als Selbständiger in der gesetzlichen KV einen ermäßigten Beitrag zahlt wenn man unter einer bestimmten Einkommengrenze ist (ich glaube ca 1800 mtl). Weiß jemand ob das stimmt und ob es immer noch so ist? Wieviel müßte man, wenn man unter dieser Grenze liegt, bezahlen? Bietet soetwas auch die Barmer an?
MfG
5 Antworten
Als freiwillig Versicherter in der GKV zahlst du den (fast) gleichen Beitrag, wie der Pflichtversicherte. Es gibt drei Beitragstufen, "ohne Krankengeld" "krankengeld nach 6 Wochen" oder "Krankengeld ab dem 1. Tag" Die beitragshöhe richtet sich nach deinem Einkommen. Du mußt jährlich den Steuerbescheid einreichen und danach richtet sich die Beitragshöhe.
Hallo,
die normale Mindesteinnahme für Selbständige liegt nach § 240 SGB V bei 1968,75 Euro monatlich (2012).
In besonderen Fällen kann diese Mindesteinnahme auf 1312,50 Euro gesenkt werden, aber nur auf Antrag und nur für die Zukunft:
- bei Bezug von Gründungszuschuss
oder
- wenn die Einnahmen des Selbständigen und evtl. des Ehegatten/Lebensgefährten unter 1968,75 Euro monatlich liegen und kein Vermögen vorliegt
Weitere Infos auf der Internetseite der Krankenkase. Es ist sinnvoll, dass der ausgefüllte Antrag noch im Januar bei der Krankenkasse eingeht (z.B. per Fax).
Gruß
RHW
Man kann einen ermäßigten Beitrag zahlen, wenn man von vorne herein beabsichtigt, nur geringe Umsätze zu machen.
Ich glaube, die Grenze dabei richtet sich nach dem Betrag, bei dem man auch gegenüber dem Finanzamt die Kleinstunternehmer-Regel anwenden kann (17.000 Euro/Jahr?)
Es lohnt sich in der Regel für Selbständige, in die Private zu gehen. Und da kommt man auch dann wieder raus, wenn man noch jünger als 55 ist und als Arbeitnehmer versicherungspflichtig wird.
Also einfach rechtzeitig einen Job annehmen, der mindestens 401 Euro Brutto bringt und du bist die Private vor der Rente los.
Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär ....
Die Verdiensthöhe als Arbeitnehmer muss auch "passend" (auch nicht zu hoch!) sein.
Und ggf. muss man seine eigene Firma aufgeben (was psychologisch häufig ein großes Problem ist).
Als Selbständiger kannst du dich privat und freiwillig gesetzlich versichern.
Da es dabei so viele unterschiedliche private Tarife gibt, solltest du dich umsehen.
Es gibt Tarife mit 1000 Euro Selbstbeteiligung im Jahr für unter 100 Euro im Monat.
Es gibt Tarife mit 100 Euro SB für 150-200 Euro.
Es gibt High Class Chef Arzt Behandlungstarife für 500 Euro im Monat.
Lass dich mal ein bis zwei Monate an versch. Stellen beraten. Das geht nicht einfach mal eben so.
Du kannst im Privaten KV Bereich mal mit den Basistarifen anfangen (sehr schlechte Tarife) über die Einsteiger Tarife gehen und dann die Normalen Tarife ansehen.
Du wirst feststellen, dass sich in dem Bereich Leistungen zu und weg nehmen lassen (Zahn, best. Behandlungen, Reha, Psycho, etc). Dabei variiert dann der Monatsbeitrag.
Ja, gibt es. Vorraussetzung: Eine Antragstellung auf Beitragsentlastung, ein Einkommen unter 1.312,50 Euro monatlich, kein Zinseinkommen, keine Mieteinnahmen und kein Vermögen über 10.000 Euro.
Der Mindestbeitrag wäre dann 195,56 Euro zur KV (ohne KG-Anapruch) und 25,59 Euro (bzw.28,88 Euro für Kinderlose) zur PV.
Wenn Du den Link anklickst, lad Dir mal ganz unten die PDF-Datei, da kommen ganz wertvolle Tipps.
Nein, eine pdf habe ich dazu nicht. Aber jede gesetzliche KK bietet das an. Da müssen nur die Vorraussetzungen dazu vorliegen (keine Mieteinnahmen, kein Zinseinkommen, kein angespartes Vermögen ßber 10.500€, kein "vermögender Partner).
Hi, das betrifft mich auch. Ich finde leider keine pdf-Datei. Kannst Du mir weiterhelfen?