Erlaubte Arbeitszeit als Aushilfe bei Burger King

2 Antworten

Als Jugendlicher darfst Du nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten und zwar zwischen 6 und 20 Uhr, in der Gastronomie bis 22 Uhr.

Ob es sich dabei um eine Tätigkeit als "Aushilfe" handelt, um eine Vollzeitbeschäftigung oder was auch immer, spielt dafür keine Rolle!

Einzelheiten findest Du im Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG (zur Dauer der Arbeitszeit § 8): Seite "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html

Hier findest Du auch alles Weitere, was erlaubt und möglich ist und was nicht ...

Als Aushilfe sollst du ja wahrscheinlich nicht mehr als 450 € verdienen. Das musst du dir dann ausrechnen, wie lange du dafür arbeiten musst. Deinen Stundenlohn hast du ja wohl in deinem Arbeitsvertrag stehen.

Was soll denn eine Beschäftigung als sogenannte "Aushilfe" mit einer Entgeltbeschränkung auf 450 € zu tun haben???