Erlaubt das Jugendamt das ausziehen mit 16?

6 Antworten

Hi,

ja also wenn du sonst in der Nähe keine Ausbildung bekommst, kannst du auch mit 15 ausbildungsbedingt ausziehen.

du wirst bei Beginn dann auch (fast) 16 sein oder?

wo du unterkommst, liegt auch an deiner Reife. Ob das nun eine eigene Wohnung mit gelegentlichem Besuch ist oder "betreutes Wohnen", wird aufgrund deiner Person entschieden werden.

Kommt eben auch drauf an wie selbstständig du bist und ob es dort auch Einrichtungen gibt.

Vermutlich ist das freiwillig von dir, daß du in einer anderen Stadt deine Ausbildung beginnen willst. Da trotzdem dein bisheriges Jugendamt zuständig wäre, wird sich nicht viel ändern. Pflegefamilien sind für das Jugendamt die kostengünstigste Lösung.

Deine Vormundschaft liegt beim Jugendamt und dieses wird mit Sicherheit keinen Mietvertrag für dich unterschreiben.Laß dir hier von einigen Usern keinen Unsinn erzählen, auch wenn du das gerne hören bzw. lesen möchtest.

Besprich alles mit deinem Vormund und deinen Pflegeeltern.

Ich denke eher dass du in eine neue Pflegefamilie im Wohnort kommst wenn du nachweisen kannst dass du die Ausbildung dort, wo du jetzt bist, nicht machen kanst. Einfach mal so aus "Jux an der Freude" wegziehen ist nicht. Eine Alternative wäre auch betreutes Wohnen in einer Jugendeinrichtung, aber eine eigene Wohnung das klappt auf gar keinen Fall

Wenn du wegen einer Ausbildung in eine andere Stadt ziehen MUSST, wirst du dem dortigen Jugendamt unterstellt. Wie du dann dort untergebracht wirst, liegt dann an den örtlichen Möglichkeiten. Eine eigene Wohnung wirst du mit 16 garantiert nicht bekommen.

Mit unterschrift und erlaubnis der eltern/erziehungsberechtigten JA erlauben sie

helfen... eher nicht doch freunde und familie helfen immer sicher gerne aus

Guter witz