Erlaubt das Jobcenter einen 2 wöchigen Urlaub in die USA?

4 Antworten

bei einem anstehenden oder geplanten Kurs wird in der Regel keine Ortsabwesenheit genehmigt.

In einem solchen Sonderfall (geschenkter Urlaub) würde ich aber versuchen mit dem Sachbearbeiter zu reden. In der Hoffung, dass er er sich überreden lässt...

Man kann "Urlaub" , also Ortsabwesenheit beantragen, damit ist auch klar, dass man in dieser Zeit nicht eingeladen wird vom Fallmanager / Sachbearbeiter und auch nicht auf Post mit Terminsetzung reagieren muss.

Zwei Wochen am Stück könnte eine erste Hürde werden. Immerhin hat man nur drei Wochen für das ganze Kalenderjahr, die man geltend machen kann.

Ich sehe noch ein anderes Problem, das auf den Fragesteller zukommen kann.

Geschenke bis 50 Euro kann man problemlos annehmen. Wenn man allerdings einen solchen Urlaub "geschenkt" bekommt und das vielleicht noch ohne besonderen Anlass (zum Beispiel ein runder Geburtstag) bzw. von nahen Angehörigen, dann kann schon mal ein Amt auf die Idee kommen, den finanziellen Gegenwert der Reise als Einkommen anzurechnen.

Ich habe gerade erst erlebt, dass jemand ziemlich darum kämpfen musste, dass seine 16-tägige Reise mit Flug, welche ihm die Eltern zum 30.  geschenkt hatten, nicht angerechnet wird - also mit der daraus resultierender Kürzung der Leistungen.

Wenn der Fragesteller etwa um den Kursbeginn in den Urlaub will (und den Kursbeginn jetzt schon weiß), dann befürchte ich ohnehin, dass es dafür keine Freistellung gibt von der Länge.

Und spätestens an der Stelle besteht erst recht die Gefahr, dass das JobCenter wegen der geschenkten Reise Mätzchen macht.

Auch in einer Maßnahme steht Dir Urlaub zu. Das werden aber keine 2 Wochen sein.Ich meine 2 Tage pro Monat. Auf wie lange ist die Maßnahme denn angelegt?

Sollte der Kurs länger als 6 Monate gehen, hast Du einen Urlaubsanspruch.

Man hat auch so einen Urlaubsanspruch

@johnnymcmuff

@johnnymcmuff
Urlaub ist eine entlohnte Freistellung von der (versicherungspflichtigen) Erwerbstätigkeit zum Zwecke der Regeneration, deren Länge im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist.

Das, wovon hier die Rede ist, ist kein "Urlaubsanspruch", sondern das Recht, zwei Tage pro Monat abwesend zu sein aus persönlichen Gründen. Wird allerdings als Urlaub bezeichnet, ist aber der Definition nach keiner.

In Maßnahmen und auch MAE-Beschäftigungsverhältnissen ist es meist so (ich kenne es nur so), dass man sich diese freien Tage "anspart", das heißt, wenn der Kurs gerade beginnt, wird niemand für zwei Wochen freigestellt.

@EstherNele

@johnnymcmuff
Urlaub ist eine entlohnte Freistellung von der (versicherungspflichtigen) Erwerbstätigkeit zum Zwecke der Regeneration, deren Länge im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist.

@EstherNele:

In meinem Link steht, das man man Anspruch auf Urlaub hat und nicht bloß für zwei Tage