Liebe Community,
ich bin schon am verzweifeln und hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Mal angenommen:
Im Mai 2011 wurde ein Motorradhelm gekauft. Dieser ist im April 2012 kaputt gegangen. Vom Geschäft wurde ein Austausch des Gerätes durchgeführt (kein neuer Helm, denn das Austauschgerät wies schon leichte Kratzer auf)
Auf die Nachfrage, ob man einen Kassenzettel bekommen könne war die Antwort in etwa: „Tut mir leid, aber dann würde sich die Garantie ja um weitere zwei Jahre verlängern.“
Auf Nachfrage ob dies nicht automatisch der Fall sei wurde dies verneint.
So nun die Frage:
Ist es erlaubt, dass auf das Austauschgerät keine neue Garantie gegeben wird?
Ist es rechtens, dass einem kein Beleg etc in die Hand gegeben wurde, sodass man nachweisen könnte dass es sich um ein Austauschgerät handelt?
Hab schon etliche Sachen durchstöbert aber ich denk ich bring da zu oft was durcheinander.
Was vielleicht noch hilfreich sein könnte die Gewährleistungs und Garantiebestimmungen in den AGBs:
1.Gewährleistung: Ist die Ware bei Übergabe an den Käufer mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wir sind berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung abzulehnen, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich i. Ü. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Kaufsache an den Kunden.
2. Zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen ist die Vorlage des Originalkaufbeleges erforderlich. Die Möglichkeit, den Kauf fehlerhafter Ware von uns anderweitig nachzuweisen, bleibt hiervon unberührt.>
Am hilfreichsten bei meiner „Recherche“ schien mir die Seite:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-kaeufer/verlaengerung-oder-neubeginn-der-gewaehrleistungs-garantiezeit-nach-austausch.html
Aber wie schon gesagt: Ich glaub ich bring da zu oft was durcheinander :(
Ein anderer Fall der mich eben zweifeln lässt ob das so rechtens ist:
Mein Computer (der Marke von einem bekannten Genie das vor kurzem gestorben ist) war dreimal defekt, Ich hab ein Austauschgerät (Dies was ein Neugerät) bekommen. Dort meinten die Mitarbeiter, dass der Austausch wie ein neuer Kauf sein und die Garantie von neuem läuft. (Anhand der Seriennummer kann man ja zu jedem Service Centergehen und das Gerät reparieren lassen; und da das Austauschgerät nagelneu war ist das mit der Garantie auch kein Problem)
Beruht dies einzig auf die Kulanz des Herstellers?
Mit freundlichen Grüßen
Antwortsuchend8
Alles klar, danke erstmal. Eine Frage noch: Wie ist es, wenn der Spediteur (sein Verschulden) eine Ware verspätet liefert? Wer haftet hierbei?