Erhöhung Betriebskosten

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Verdopplung muss zumindest in der Abrechnung begründet und erläutert werden, zumal der Vermieter gesetzlich gehalten und verpflichtet ist, wirtschaftlich zu arbeiten, Hier sieht es nicht danach aus. Lege also Einspruch ein und fordere Einsichtnahme in die betreffenden Originalrechnungen und -belege. Kommt der V. dem nicht nach, ist die Nachzahlung solang nicht fällig.

Muss man eine enorme Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Betriebskosten frühzeitig ankündigen?

Nein. Kann man (Vermieter) auch gar nicht, weil man die tatsächlichen Kosten vorher selbst nicht kennt.

Hohe Kosten für Winterdienst 2013 sind angesichts des langen, kalten und schneereichen Winters nachvollziehbar.

Aber laß dir dazu und zur Gartenpflege vom Vermieter die Originalbelege vorlegen.

Ankündigen muß man als Vermieter nicht. Allerdings ist auch der Vermieter an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden und wird sich wegen der enormen Steigerungen rechtfertigen müssen.

Vorher mitteilen muß das der Vermieter nicht, aber er muß sich an das Gebot der Wirtschaftlichkeit halten.

http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebskosten/nebenkostenabrechnung/gebot-der-wirtschaftlichkeit.html

Was hat witterungsbedingt erforderlicher Mehraufwand des Winterdienstes mit Wirtschaftlichkeit zu tun? Soll der Vermieter nur einmal die Woche Zuwegungen räumen lassen, um den Mietern Betriebskosten zu ersparen oder billigend Schadensersatzforderungen in Kauf nehmen, die (auch unbeteiligte dritte) Unfallopfer geltend machen?

@imager761

Nein, natürlich nicht. Aber wenn der Fragesteller schreibt, daß keine Mehrarbeit angefallen wäre gehe ich zunächst von diesem Sachverhalt aus, da ich die Witterungsverhältnisse an seinem Wohnort nicht kenne. Es kann ja sein, daß dennoch beim Winterdienst aufgrund einer vermehrten Glatteisbildung oder Schneefalls ein Mehraufwand erforderlich war, aber damit ist der Mehraufwand bei der Gartenpflege nicht erklärt.

Muss eine derart enorme Steigerung nicht frühzeitig den Mietern bekannt gegeben werden.

Nein. Und das ist schlicht unmöglich, weil der Vermieter ja bsplsw. garnicht vor dem Wintereinbruch erraten kann, wie hoch der Umfang des Winterdienstes konkret ausfallen wird: Mancherorts kam es eben zu unerwartet langen und anhaltenden Schneefällen und häufiger Glatteisbildung.

Erhöhung der Betriebkostenvorauszahlungen ergeben sich naturgemäß erst durch Rechnugsfeststellung der abgelaufenen Abrechnungsperiode, die zu einer Nachzahlung führt und erst demnach erhöht für den nächsten Anbrechnungszeitraum neu festgelegt werden kann :-)

G imager761