Erhöhtes Beförderungsentgelt trotz Ticket und Nachweis (55,-)
Hey Community,
Ich bin vor etwa 2 Monaten nach Düsseldorf gefahren um dort am Rheinufer in der Sonne ein kalten Bier zu trinken. Dabei kam es zu einer von mir schon einkalkulierten Fahrticket-Überprüfung des Schaffners der NordWestBahn. Mein Ticket (2000), sonst immer in meiner Geldbörse vorzufinden, war an dem Tag der Fahrt nicht an seinem Platz. Das fiel mir blöderweise auch erst auf, als ich es vor dem Schaffner rausholen wollte. Es lag zu Hause auf dem Tisch.
Briefe, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen.. das übliche. Ich dachte es sei mit einer nachträglichen Vorlage des Tickets geregelt..... ja von wegen.
Ich schickte ein Foto des langen Zettels mit meinen Daten vom Schaffner und meinem Ticket zur Adresse im Schreiben. So sagte die Dame am Telefon würde es ausreichend sein, um das Verfahren einstellen zu können. War es nicht! Daraufhin besorgte ich mir einen schriftlichen Nachweis der SWK in Krefeld, dass ich ein Ticket besitze und dieses natürlich auch bezahle... 89 verdammt Euro - jeden Monat. So sagte die Dame am Telefon würde es ausreichend sein, um das Verfahren einstellen zu können. War es nicht!
Da ich beim Abschluss des Abo's, wie auch im sonstigen Leben, auf alles vorbereitet sein möchte und für Eventualitäten gerne vorsorge, ist das Ticket auch übertragbar... scheinbar der GRÖßTE FEHLER ÜBERHAUPT!!!
Aufgrund der Übertragbarkeit meines Tickets muss ich zusätzlich noch 55,- EUR Kosten tragen, weil ich mein Ticket wirklich das einzige Mal zu Hause vergessen habe???
Hat jemand da Erfahrung bzw. kennt Wege OHNE den Anwalt einzuschließen?
4 Antworten
- Nicht telefonieren. Am Telefon kann man dir das Blaue vom Himmel vorlügen, es hat einfach keinen Beweiswert.
- Ich kenn die Beförderungsbedingungen des VRR in dem Bereich persönlich nicht. Weiß aber, dass besagtes Unternehmen i.d.R. keine Zivilklage erheben wird und auch kein Mahnbescheid beantragt wird. Aber hierfür gibt es keine Garantie.
Grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass du - um die Sache mit einem Bearbeitungsentgelt zu beenden - dein Ticket nachzeigen kannst.
Dafür musst du aber nachweisen können, dass du zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz einer gültigen Fahrkarte warst. Wenn du jetzt allerdings eine übertragbare Karte hast, gestaltet sich dieser Nachweis schwierig, denn die Fahrkarte kann sich natürlich wirklich im Besitz von jemand anderem befunden haben. Das Unternehmen kann das nicht nachprüfen.
Ob andere Wege des Nachweises (Zeugen etc.) akzeptiert werden, kann ich nicht sagen, halte es aber nicht für wahrscheinlich. Im Zweifelsfall kannst du sonst nur noch um Kulanz bitten oder eben zahlen. Ist natürlich frustrierend, wenn man tatsächlich eine Fahrkarte hatte, aber leider in dem Fall nicht zu ändern.
Hier sind die Bedingungen des VRR eindeutig: Das erhöhte Beförderungsentgeld von 60 € ist fällig. Ein reduziertes Entgeld von 5 € nur dann, wenn du nachweisen kannst, dass du ein personalisiertes (NICHT übertragbares) Ticket hattest.
Da das Ticket übertragbar ist (wusste gar nicht, dass es das gibt), könnte ja zeitgleich jemand anders damit unterwegs gewesen sein.
Eventuell lässt sich mit viel Aufwand etwas machen, wenn du nachweisen kannst, dass es zu Hause lag, hast du dafür Zeugen? Ansonsten kannst du wohl nur auf die Kulanz der Bahn hoffen.
Du kannst es drauf ankommen lassen.
Das war auch deren Argumentation. Unglaublich finde ich das. Ich meine... Ganz unrecht mag ich der NordWestBahn nun nicht zuschreiben.. aber ich sehe es einfach nicht ein, die Kosten zu tragen. Ich finde es unverschämt.
Im Prinzip kann jemanden die Tatsache bezeugen, dass es wirklich hier war. Aber ob das angenommen würde?
Danke schonmal.