Erhaltungsaufwand steuerlich absetzten wenn die Wohnung nur 2 Monate vermietet ist.
Wir haben unsere Mietwohnung ab November 2013 wieder vermietet, aber im Januar 2013 die Heizungsanlage ausgetauscht und im Sommer 2013 die Hauseingangstreppe erneuert.
Kann ich diese Kosten als Erhaltungsaufwand bei der Steuererklärung einsetzen und wenn ja, muss die das anteilig für die beiden vermieteten Monate oder kann ich die gesamte Summe absetzen.
2 Antworten
Das Finanzamt betrachtet immer den Zeitraum eines Jahres. Ganz gleich, wann und wie lange die Wohnung vermietet war. Wichtig ist nur die Höhe der Mieteinnahmen. Die dürften freilich nicht sonderlich hoch sein. Weil aber der Austausch der Heizung und eine neue Haustreppe doch beachtlich zu Buche schlagen, werden diese Kosten sicher auf mehrere Jahre verteilt. Die Kosten nur im Jahr 2013 anzusetzen empfiehlt sich ohnehin nicht, weil die zu versteuernden Einnahmen viel zu niedrig sind. Ein Anruf beim Finanzamt genügt jedoch; die Leute dort sagen dir, auf welchen Zeitraum die Kosten zu verteilen sind.
War die Wohnung nur Nov./Dez. vermietet?
Was war dann nach Austausch der Heizung? Selbstgenutzt? Leer?
Der Sachverhalt ist unvollständig.
Wenn die Wohnung nach der neuen Heizung für die Vermietung bereit war, aber leer stand, dann könnte wohl alles abgezogen werden.
Pech gehabt, hätte der Sohn miete gezahlt, alles abzugsfähig.
So kostenlose Überlassung an Familienangehörigen , gilt als Eigennutzung.
Mach es nicht so kompliziert - oder drücke dich präziser aus.
Die Wohnung wurde von Januar bis März 2013 unentgeltlich von unserem Sohn genutzt, stand dann bis einschl. Oktober 2013 leer.