Erhalten Rentner, die aus dem Westen nach Görlitz umziehen, ihre Rente auf "Ost Niveau"?
Stimmt es, das Rentner, die aus dem Westen nach Görlitz umziehen, dort eine geringere Rente erhalten?
3 Antworten
Nein, für die Höhe des selbst erworbenen Rentenanspruchs ist es nur entscheidend, ob die Ansprüche in den neuen oder den alten Ländern erworben wurden, nicht aber, ob diese Rente in Ost- oder Westdeutschland bezogen wird. Wenn deshalb bei jemandem die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem Wohnsitzwechsel von West- nach Ostdeutschland gekürzt werden, ist dies darin begründet, dass bei Witwen-/Witwerrenten eine Anrechnung der eigenen Einkommen vorgenommen wird. Diese Hinterbliebenenrente wird nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn das eigene Einkommen des überlebenden Ehegatten einen monatlichen Freibetrag in Höhe des 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts (akt. Rentenwert Ost ab 1.7.2016 = 28,66 Euro; West = 30,45 Euro) nicht überschreitet. (Der aktuelle Rentenwert ändert sich jedes Jahr am 1. Juli.)
Wegen des niedrigeren Freibetrages in den neuen Bundesländern kann es bei einem Umzug dorthin - durch den evtl. höheren Anrechnungsbetrag - zu einem verminderten Zahlbetrag der Witwenrente kommen. Im anderen Fall kann ein Umzug von den neuen in die alten Bundesländer dazu führen, dass sich die Hinterbliebenenrente durch den höheren Freibetrag - und damit den niedrigeren Anrechnungsbetrag - nunmehr erhöht. Bei der eigenen Altersrente ändert sich in beiden Fällen nichts.
Vielen Dank, für diese kompetente Antwort! Sie haben alle meine offenen Fragen perfekt beantwortet. Ich drucke mir diesen Text aus. Nochmals: vielen Dank!
man bekommt die Rente gezahlt, für die man eingezahlt hat. wenn ein Rentner also nach West-Kriterien in die Rentenkasse eingezahlt hat, dann bekommt er die auch genauso ausgezahlt. dabei ist unerheblich wo er zum Zeitpunkt der Rentenzahlung lebt.
Nein, stimmt nicht.