Erhalten Azubis im Monat der Abschlussprüfung ein volles Gehalt?

3 Antworten

lt. gesetz endet die ausbildung mit ablegen der mündlichen prüfung, demnach endet auch der ausbildungsvertrag. nur wenn noch urlaub ansteht oder die übernahme vereinbart ist, hast du anspruch auf weiterzahlung (bis zum monatsende)

Das ist klar, aber was wird dann gezahlt, Gehalt oder Ausbildungsvergütung?

@magigstar

da die ausbildung mit tag x (prüfung) beendet ist, und du nicht am selben tag aus dem unternehmen ausscheidest (sollte vorher geregelt werden) hast du ab dem folgetag anspruch auf eine vergütung (gehalt) die deinem beruf (anfänger) entspricht.

formaljuristisch bist du damit sogar in einem festen arbeitsverhältnis und könntest vom arbeitgeber (ausbilder) die weiterbeschäftigung verlangen, bzw. einklagen. aber das ist nur theorie, den wer klagt in so einem fall.

ist aber vereinbart, dass du z.b. am ende des monats (z.b. nach ende des resturlaubs) ausscheidest, so hast du die restlichen tage ab prüfung anspruch auf gehalt, bis zur prüfung auf die ausbildungsvergütung.

@akino47

Naja, mein Vertrag läuft mit der Prüfung aus. Aber das geht ja gesetzlich gar nicht, wenn ich die Prüfung zum Beispiel nicht bestehen würde. Dann wäre diese "Laufzeit" (noch 9 Monate) gar nicht gültig.

Es sei denn, er kündigt mich zum Prüfungstag, was auch eigentlich gar nicht gehen könnte. Da er ja nicht sicher ist, dass ich die Prüfung bestehe.

Also da ich letzten Monat meine Ausbildung beendet hab kann ich dir sagen wie es bei mir war ;)

Zum Zeitpunkt des bestehens der mündlichen Prüfung wird dir dein volles Gehalt (natürlich anteilig je nachdem wann du die Prüfung hast) ausgezahlt

Kann schon sein, dass es so ist. Allerdings nicht, wenn der Ausbildungsvertrag mit Bestehen der mündlichen Prüfung endet.

genau genommen ist es so - es wird anteilig bezahlt

10 tage azubi-vergütung

20 tage gehilfengehalt

ausnahme - der manteltarifvertrag lautet anders

Lassen wir mal irgendwelche tarifliche Bestimmungen außen vor. Also Du meinst, es gibt diese Regelung. Aber auch nur, wenn das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird.