Erhält Kind in Ausbildung wirklich keinen Unterhalt mehr?

5 Antworten

Das Kind hat einen Anspruch auf 735€ Unterhalt inklusive Kindergeld. Das Azubigehalt wird bis auf 90€ angerechnet.

Der restliche Anspruch wird von BEIDEN Eltern nach Einkommenshöhe gequotelt gezahlt.

Ab dem 18. Geburtstag sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.

Das Kind liegt mit 700€ bis 850€ Gehalt aber definitiv über dem Bedarf.

Ja, das ist richtig.

Bei diesem Einkommen des Kindes ist sein "unterhaltsrechtlicher Bedarf" (735 Euro einschließlich Einkommen und Kindergeld...) voll abgedeckt - somit hat es keinen Unterhaltsanspruch mehr an die Eltern.

Wenn das Kind genug verdient, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, natürlich nicht.

Neben den 850 Euro bekommt das Kind ja auch noch 192 Euro Kindergeld!

Das besteht kein Unterhaltsanspruch mehr.

Ja klar. Sobald die Küken sich ihr Futter selbst suchen können, müssen sie  auch davon leben. 

1500 ist ja auch ziemlich wenig.