Ergo versicherung will nicht kündigen!
also ich hab im oktober 2010 eine BU bei der Ergo abgeschloßen . hab jetzt aber vor einen monat eine bessere BU gefunden und abgeschlossen . der markler hat mir gesagt das ich die mit ner first von 4 wochen kündigen kann. das tat ich auch . dann bekam ich ein schreiben von der ergo das ich noch bis oktober 2011 zahlen soll . Darauf habe ich die Einzugberechtigung zurückgenommen per schreiben an die ergo . hab jetzt aber vor kurzen einen zahlschein gekriegt . muß ich jetzt bis oktober 2011 bezahlen oder erlischt dann nur der Versicherungsschutz wenn ich nicht zahle . bitte um hilfe ich will ja kein mahnverfahren am hals haben
10 Antworten
Wäre es ein guter Makler gewesen ,hätte er in den Bedingungen der ERGO nachgelesen ,das die mindestens auf eine einjährige Laufzeit bei (S) B.U, bestehen..hmm, da wird wohl gerade einer seiner Beratungsverpflichtung nicht gerecht ..also setzt dich mit ihm auseinander und frage ,was hier gerade schief läuft..man kann aber den geschlossenen Vertrag bis zum tasächlichen Beginn ruhen lassen (auch das sollte dein "Makler" wissen) , falls vom Vorversicherer die Kündigung nicht akzeptiert wird.. und erneut die Anfrage im Oktober mit Beginnverlegung 11.2011 austatten.. Ich will hoffen du hast vorab mal einen Bedingungswerke Vergleich gesehen, das die neue B.U,. tatsächlich besser ist und nicht nur eine lamisierte Seite vom neuen Versicher wo drauf setzt : "Deshalb sind wir in der B.U,. besser " ! ..wenn du den Makler wiedersiehst ,Schönen Gruß ,wir hätten hier gerne die Hälfte der Provision zur B.U. ,weil wir ihm wahrscheinlich noch den Ar... gerettet haben..HG DerMakler
Hi, Bedingungen ERGO: 4. Können Sie den Vertrag kündigen? Sie können Ihre Versicherung bei laufender Beitragszahlung jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres schriftlich kündigen; bei Vereinbarung von Ratenzahlungen auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnitts, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres. Mit der Kündigung wandelt sich die Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Berufsunfähigkeitsrente um, wenn diese die in der Versicherungsurkunde genannte Mindesthöhe erreicht. Andernfalls erlischt der Vertrag. Also vertraglich alles erklärt! Praktisch sieht es oft so aus, das bei Nichtzahlung der Beiträge die Gesellschaft den Vertrag beendet. Wenn Dir ein Makler die Empfehlung der Kündigung gibt, dann soll er auch sich darum kümmern das du aus dem Vertrag kommst, oder er macht eine Anfangsverlegung! Voraussetzung ist aber , das der Makler eine Vollmacht vom Kunden hat, damit haben viele noch Vertrauensprobleme. Der Makler ist für seine Verhalten haftbar zu machen und riskiert seine Zulassung zu verlieren bei vorsetzlichen Schäden für den Kunden! ALSO Vollmacht für den Makler und arbeiten lassen für sein Geld. Viel Glück! DC PS. Hat es sich als Versicherungsmakler wirklich erklärt?(schriftlich)
Hallo,
grundsätzlich gelten die Bestimmungen in deiem Vertrag, mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Ich nehme mal an, dass der Tipp mit der Kündigung von deiem neuen Makler kam. dann würde ich diesen jetzt bitten, dir bei der Kündigung zu helfen oder aber den neuen Vertrag kündigen, sonst hast du eventuell zwei Verträge am Hals.
Man bräuchte keine Verträge zu schließen, wenn man sich nicht an diese halten müsste.
Versicherungsmakler bekommen für Verträge eine Provision und versprechen den Kunden manchmal Sachen, die nicht stimmen. Aufe jeden Fall würde ich mich an den Makler wenden.
Ein Makler ist genaus so Versicherungsvertreter und Vermögensberater! Nur eben ohne Bindung...
Nein, ein Makler ist schon per Gesetz kein Vertreter. Dass es da trotzdem Idioten gibt, steht auf einem anderen Blatt Papier.
@ Sagsoffen ..in deinem Profil steht über dich selbst :
Über mich
Wenn ein Kapitän sein Ziel nicht kennt, ist kein Wind der richtige (Seneca)
und
Wer eine ehrliche Meinung erwartet, kann nicht nur mit Zuspruch rechnen, sondern muss auch Kritik akzeptieren.
Wenn also Maklerkollegen schreiben ,das sie nicht Provisionsgesteuert auf grund der gesetzl. Verpflichtung eine B.U. heraussuchen ,wieso einfach nicht mal so hinnehmen ?
@pumin : leider wird in letzter Zeit viel zu oft der Beruf des Maklers mit dem eines (Ausschließlichskeitsvermittlers oder Mehrfachagenten in einen Topf geworfen ..erst einmal bitte richtig über den Berufsstand des Maklers informieren ,bevor man etwas behauptet..: http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsmakler_%28Deutschland%29 HG DerMakler
Ich schließe mich den Vorrednern hier an - ich würde mich da an Ihren Makler halten. Ich habe jedoch noch nie erlebt, dass eine Gesellschaft bei Nichtzahlung einer BU klagt... Spätestens beim 3. Beitragsrückstand kündigt die Gesellschaft von sich aus. Abzuklären wäre hier nur, ob das Folgen bei der nachfolgenden Gesellschaft hätte!!! Das ist alles Aufgabe des Maklers, der Sie betreut. Dafür ist er Makler (Sachwalter des Kunden)!!!
Also ich arbeite bei einer Versicherung. Meistens ist es tatsächlich so, dass man zum Ende des Versicherungsjahres kündigen kann.
Fakt ist aber auch, jedenfalls bei uns, dass wenn jemand auf Mahnungen nicht reagiert und den Beitrag nicht zahlt, die Versicherung aufgelöst wird und die offenen Beiträge erlassen werden. Einfach, weils sich für den Versicherer garnicht lohnt, wegen ein paar Beiträgen in einen Rechtsstreit zu gehen.
Ist zwar keine saubere Lösung und mein Arbeitgeben würde mich schimpfen aber so kommt man nunmal am schnellsten raus aus diesen Verträgen ;-)
Mit Hinblick auf die HIS sowie die Angabepflicht im anderen Vertrag würdest Du das aber sicher nicht anraten, oder doch? ;)
Verwechsle bitte Makler nicht mit Versicherungsvertreter und Vermögensberatern.
Ein Makler hätte das anders bearbeitet.