Erfährt das Finanzamt automatisch vom Wohnsitzwechsel?
Guten Tag liebe Community!
Wir sind gerade dabei die Steuererklärungen vergangener Jahre auszufüllen. Am Anfang dieses Jahres sind wir umgezogen. Nun sind wir uns unschlüssig, ob und wie das Finanzamt vom Wohnsitzwechsel erfährt? Es ist immernoch das identische Finanzamt zuständig. Jedoch haben wir bedenken, dass es bei den Fahrtkosten zu Rückfragen kommt. In der Erklärung gibt man ja bekanntlich die Adressdaten zur Zusendung des Bescheids ein (nun unsere neue Anschrift)...
Bei den Fahrtkosten rechnet man dann ja mit der einfachen Entfernung vom Wohnsitz zur Tätigkeiststätte. Sprich: Wenn wir jetzt in der Erklärung für 2014 die neue Adresse eintragen, die wir erst seit Anfang 2018 haben, ist dies dann für das Finanzamt irgendwie zu erkennen, dass man 2014 noch an alter Adresse zu finden war? Der Unterschied bei den Entfernungskilometern weicht nämlich um ca. 25km ab, was eine Menge an Fahrtkosten ausmacht.
Ich danke euch im Voraus für die Rückmeldungen. :)
LG!
3 Antworten
Nein
Das müsstest es dem Finanzamt mitteilen
Du kannst dem Finanzamt ja auf einem separaten Blatt mitteilen, wann ihr umgezogen seid. Oder bei den Fahrtkosten direkt angeben, von wo nach wo gefahren wurde.
es gibt kein seperates blatt. wie soll man das übermitteln??
Man gibt ja im Mantelbogen die (neue) Adresse an...
Wenn man evtl. Umzugskosten geltend machen will, müsste man wohl eine Bescheinigung beilegen.
Erwähn es doch einfach im Anschreiben.
Ach sooo, hatte ich falsch verstanden. Ja, das Finanzamt sollte das erkennen können ;-) die haben ja die alte Adresse dann auch noch gespeichert. Sollte da wirklich einer dermaßen pennen, Einspruch einlegen.
Ja das ist klar. Nur war man 2014 ja noch an Adresse A und hatte dort dann zB 50 km zur Arbeit zurückzulegen und seit 2018 wohnt man an Adresse B von wo aus man nur noch 25 km zurücklegt.
In dem Mantelbogen trage ich ja nun meine NEUE Adresse B ein. Bei den Fahrtkosten rechne ich für 2014 ja aber noch mit Adresse A, weil ich 2014 dort noch wohnte.
Wenn ich da jetzt dann die Fahrtkosten von zB. 2000 Euro eintrage mit Adresse A, erkennt das Finanzamt, dass ich 2014 noch von Adresse A und nicht schon von Adresse B, wo ich seit 2018 wohne gefahren bin? ^^