Erbteil (Erbengemeinschaft) auszahlen,-fällt eine Steuer an?
Hallo, es geht um folgenden Fall: Person X und Y haben gemeinsam ein Grundstück mit Wohnhaus geerbt, Person Y möchte nun seinen eigenen Anteil an X übertragen.
Man kann doch mit beidseitigem Einverständnis die Veräußerungssumme selbst festlegen, oder?
Fällt hierfür eine Steuer an, da das Grundbuch von 2 auf eine Person geändert wird?
Kann man wirklich solche "1Euro- Kaufverträge" verfassen?
Was ist hier die kostengünstigste Lösung?
Vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
Die Erbschaftsteuer fällt bereits beim Erbe des Grundstücks an. Über die Bemessung findest du Info im Netz.
Grundstückübertragungen unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Allerdings gibt es eine Begünstigung bei Übertragungen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, also die Übertragung eines Erbteils an dem Grundstück auf den anderen Miterben. Dieser Vorgang ist grunderwerbsteuerbefreit (§ 3 Nr. 3 GrEStG)
Hier heißt es:
Von der Besteuerung sind ausgenommen:
der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners ein zum Nachlass gehöriges Grundstück übertragen wird. Den Miterben stehen außerdem ihre Ehegatten oder ihre Lebenspartner gleich;