Erbschaft nach 18 Jahren möchte ich meinen Anteil?
Mein Vater ist 2003 verstorben, und meine Mutter bewohnt das Haus mit ihrem Lebensgefährten. Das Haus gehört zur Hälfte der Erbengemeinschaft da meine Mutter ja schon 50 % vorher gehörten.Die zweiten 50% sind aufgeteilt in 25 % Mutter und je 12,5 für mich und meinen Bruder.
Wie kann ich an meinen Anteil kommen, und wie wird der Wert vom Haus berechnet?
Aktueller Wert, oder Wert zum Zeitpunkt des Todes?
Ist ja im Laufe der Zeit gestiegen, da einiges gemacht worden ist.
Freue mich auf hilfreiche Antworten
3 Antworten
Die Antworten von Oneshad und Fordperfect sind richtig. ihnen ist nichts hinzuzufügen
Du wirst dein Erbe ja schon haben, denn du hast eine anteilige Eigentümerschaft an dem Haus geerbt und diese wird schon im Grundbuch stehen. Damit hast du dein Erbe.
Deine Frage zielt scheinbar eher darauf ab, dass du dein Eigentum verkaufen möchtest. Nun, das kannst du nur mit Zustimmung aller anderen Eigentümer. Ggf. kannst du diese auch Fragen, ob diese deinen Eigentumsanteil erwerben. Dann zählt der Wert zum Zeitpunkt eben dieses Verkaufs.
Zwingen kannst du aber so einfach niemanden, außer du nutzt eine Teilungsversteigerung (das gibt sicher freundliche Gesichter in der Familie :-))
Aber geerbt hast du schon, nämlich Eigentum von 12,5%.
Danke schön
Mein Vater ist 2003 verstorben,
Schon etwas her.
und meine Mutter bewohnt das Haus mit ihrem Lebensgefährten. Das Haus gehört zur Hälfte der Erbengemeinschaft
Nein, das Haus gehört zu 100% der Erbengemeinschaft.
da meine Mutter ja schon 50 % vorher gehörten.
Eben.
Die zweiten 50% sind aufgeteilt in 25 % Mutter und je 12,5 für mich und meinen Bruder.
Damit gehören der Mutter 75%, und euch je 12,5%
Wie kann ich an meinen Anteil kommen, und wie wird der Wert vom Haus berechnet?
Entweder du verkaufst deinen Anteil an einen der Miterben, oder das Haus wird versteigert (Teilungsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft).
Aktueller Wert, oder Wert zum Zeitpunkt des Todes?
Einen Pflichtteil kannst du nicht mehr geltend machen, der Anspruch verjährt binnen 3 Jahren nach Eintreten des Erbfalls. Somit bekommst du, was jemand bereit ist, zum Zeitpunkt des Verkaufs dafür zu bezahlen. Im Falle der Teilungsversteigerung mit Sicherheit weniger als beim Verkauf an einen Miterben.
Danke für die Antwort
Das ändert aber nichts daran, dass alle Eigentümer Mitglieder der Erbengemeinschaft sind :-)
Sind sie ja, aber nicht alles vom Haus ist davon teil ;)
Nein, das Haus gehört zu 100% der Erbengemeinschaft.
-> nein. 50% der Erbengemeinschaft und 50% der Mutter