Erbschaft Landwirtschaft löst Betriebsaufgabe aus. Ist ein anschließender Verkauf von Flächen spekulationssteuer- oder einkommensteuerpflichtig ?

3 Antworten

Der Sachverhalt ist mißverständlich formuliert:

Von einer Betriebsveräußerung im Ganzen n. §§ 14, 16 EStG spricht man, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Betriebes oder Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang veräußert werden.

Sollte "Erbe verkauft eine Fläche umd Erblasser (Elternteil)" meinen, das dies im Zusammenhang der Aufgabe geschähe, auch sie in einem kurzen Zeitraum von bis zu sechs Monaten an einen (anderen) Erwerber zu veräußern oder in das Privatvermögen zu überführen, spricht man von einer Betriebsaufgabe.

Der Aufgabegewinn unterliegt - je nach Höhe und zu gewährender Freibeträge - grds. der Besteuerung, § 34 I EStG.

Hier sollte unbedingt ein Steuerberater hinzugezogen werden.

G imager761

Eine Spekulationsteuer gibt es nicht. Der Gewinn aus dem Verkauf ist einkommensteuerpflichtig. Je nachdem wann die Betriebsaufgabe erklärt wurde, handelt es sich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder um sonstige Einkünfte, was verschiedene Rechtsfolgen nach sich zieht. Am besten ihr lässt euch von einem Steuerberater beraten.

Warum löst die Erbschaft eines Landwirtschaftlichen Betriebs eine Betriebsaufgabe aus?

Die Aufgabe müsste der Erbe erklären, und dann würde der Erbe auch die Steuer auf den Veräußerungsgewinn zahlen müssen.

Der Erblasser zahlt auf keinen Fall eine Steuer auf den Aufgabegewinn (Erblasser =verstorben!)

Deshalb sind alle weitern Fragen uninteressant.