Erbschaft aus dem Ausland und das Finanzamt?

2 Antworten

Eine Erbsache kann durchaus mal 13 Jahre dauern. Ich spreche da aus leidvoller Erfahrung. Daher weiß ich nicht, wie du auf die 3 Monate kommst. Nach Kenntnis einer Erbschaft hat man sechs Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Meinst du das vielleicht?

Wenn du das Geld bar gefunden hast und nirgendwo ist eine Quittung hinterlegt oder es führt eine Spur dahin, kannst du dir ja vielleicht auch den guten alten Sparstrumpf vorstellen? Eine Erbschaft ist natürlich meldepflichtig, aber was das Finanzamt nicht weiß.....Ich würde den Fund allerdings melden, aber ich habe auch ein sehr ausgeprägtes Rechtsempfinden.

  1. Wieso meldet die ausländische Bank an das deutsche Finanzamt?
  2. Wo steht das denn? Erbschaften sind ja nach 3 Monaten in d.R. nicht erleditg.
  3. Wofür brauchst du Dokumente? Einen ERbschein wirst du ja bekommen.

Warum gehst Du davon aus dass Alex1234554321 ein Konto bei einer ausländischen Bank hat?

@Helefant

Davon gehe ich nicht aus, aber ERblasser hat ja wohl ein Konto bei der ausländischen Bank. Und nur Banken melden einen Nachlass, wenn ihr Kontoinhaber verstorben ist.

Es erfolgt ja keine Meldung, dass da eine Erbschaft für ihren Kunden angekommen ist.