Erbschaft aus dem Ausland und das Finanzamt?
Hallo zusammen,
hier kurz die Ausgangslage:
- Ich lebe und arbeite in Deutschland und bin nun alleiniger Erbe laut Erbfolge.
- Der Verstorbene lebte und arbeitete im Nicht-EU-Ausland und war noch nie in Deutschland.
- Der Tod ist nun 7 Monate her und ein richtiges Erbe war mir nicht bekannt. Nun bin ich in die Wohnung des Verstorbenen gereist (gehörte ihm auch nicht) und habe vor Ort einen gesparten Barbetrag in fünfstelliger Höhe gefunden (innerhalb des Erbschaftsteuerfreibetrages!).
Nun meine Fragen:
- Muss ich den Betrag dem Finanzamt hier melden? Sie werden ja vermutlich davon erfahren, wenn das Geld auf meinem Konto landet (Banken melden ja sowas). Aber besteht für solche Situationen Meldepflicht?
- Laut Gesetz muss ich ja mein Erbe innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden. Jetzt sind es schon 7, doch das Erbe war mir früher einfach nicht bekannt. Ist es ein rechtliches Problem für mich, falls ich es nun melde?
- Welche Dokumente wird das Finanzamt verlangen? Ich kann nämlich nichts Notarielles vorweisen, bzw. müsste es im Ausland zusätzlich beantragen. Kommen da Fragen auf, dass ich die Höhe des Barbetrages irgendwie nachweisen muss oder Ähnliches? Welche Angaben muss ich über die verstorbene Person machen, denn die ist ja dem FA auch nicht bekannt.
Hat vielleicht jemand eine ähnliche Situation gehabt oder kennt sich da aus? Danke schon mal für die Antworten!
2 Antworten
Eine Erbsache kann durchaus mal 13 Jahre dauern. Ich spreche da aus leidvoller Erfahrung. Daher weiß ich nicht, wie du auf die 3 Monate kommst. Nach Kenntnis einer Erbschaft hat man sechs Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Meinst du das vielleicht?
Wenn du das Geld bar gefunden hast und nirgendwo ist eine Quittung hinterlegt oder es führt eine Spur dahin, kannst du dir ja vielleicht auch den guten alten Sparstrumpf vorstellen? Eine Erbschaft ist natürlich meldepflichtig, aber was das Finanzamt nicht weiß.....Ich würde den Fund allerdings melden, aber ich habe auch ein sehr ausgeprägtes Rechtsempfinden.
- Wieso meldet die ausländische Bank an das deutsche Finanzamt?
- Wo steht das denn? Erbschaften sind ja nach 3 Monaten in d.R. nicht erleditg.
- Wofür brauchst du Dokumente? Einen ERbschein wirst du ja bekommen.
Davon gehe ich nicht aus, aber ERblasser hat ja wohl ein Konto bei der ausländischen Bank. Und nur Banken melden einen Nachlass, wenn ihr Kontoinhaber verstorben ist.
Es erfolgt ja keine Meldung, dass da eine Erbschaft für ihren Kunden angekommen ist.
Warum gehst Du davon aus dass Alex1234554321 ein Konto bei einer ausländischen Bank hat?