Erbschaft - wer übernimmt die Kosten für Wohnungsauflösung, ausstehende Miete, etc?

6 Antworten

Als Vermächtnisnehmer sind die Enkel nicht an den Kosten zu beteiligen.

Hallo, nachdem also die Haupterbin die Wohnung bekommt, gehen alle Rechte, Pflichten und Lasten auf sie über. Dazü gehören auch die Auflösungskosten, Reinigung etc. Der Erlös der verkauften Gegenstände geht ungeschmälert (absehen von evtl. Kosten für zB Transport und Verkauf) an die anderen Erben. Es sei denn, es ist definitiv etwas anderes in der testamentarischen Verfügung niedergelegt.

lass dich am besten von einen notar oder ein anwalt für erbrecht informierem. da immer in einzelfall entschieden muß. erbschaft ist sehr komplex

Solche Sachen werden normalerweise aus der Erbmasse beglichen. Wie auch Begräbniskosten,, Grabunterhalt... Somit sollte dies nicht eurem Erlös belastet werden.

Hmmm eigentlich gehört der Erlös aus dem Verkauf der Gegenstände auch zur Erbmasse. Aber wenn es diese besondere Klausel gibt, könnte diese auch so verstanden werden dass das nicht der Fall sein soll. Da stellt sich die Frage: was ist korrekt und was könnte moralisch sinnvoll sein ?

Wir wissen, dass der Erblasser extra einen Geldbetrag zur Seite gelegt hat, um die Begräbniskosten und weitere Folgekosten zu begleichen. Sollte nun das Begräbnis so teuer gewesen sein, dass die Kosten für Wohungsauflösung etc nicht beglichen werden können, so gibt es immer noch ein Barvermögen des Verstorbenen. Wir sind eigentlich der Annahme, dass die Kosten dann aus diesem Vermögen beglichen werden müssen bzw. uns erschließt sich nicht die Logik, warum man bei der Begleichung der Kosten der Nachlassverwaltung auf das (minimale) Erbe der Enkel zurückgreift...